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Terrorverdächtiger von Hof saß in Österreich in Haft

Ein 27-Jähriger soll in Oberfranken geplant haben, Bundeswehr-Soldaten mit einer Machete zu töten. Eine Abschiebung drohte dem Syrer zuvor nicht – trotz einer Verurteilung im Ausland.

Nach Angaben der Ermittler wollte der Mann Bundeswehr-Soldaten mit Macheten angreifen und töten. (Archivbild)
Foto: Pia Bayer/dpa

Der Verdächtige, der wegen mutmaßlicher Anschlagspläne auf Bundeswehrsoldaten in Oberfranken festgenommen wurde, saß in Österreich mehrere Monate im Gefängnis. Der 27-jährige Syrer wurde am Landgericht Eisenstadt im österreichischen Burgenland wegen Schleusung zu einer Freiheitsstrafe von 19 Monaten verurteilt. Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Nach der Verurteilung Anfang August 2018 wurde der Mann Ende April 2019 wieder entlassen.“

Nach der Festnahme am Donnerstag wurde zunächst von den Ermittlern angegeben, dass der Mann keine Vorstrafen hatte. „Das ist auch richtig – aber nur im Hinblick auf Deutschland“, fügte die Generalstaatsanwaltschaft nun hinzu.

Abschiebung war nicht geplant

Laut den Ermittlern kam der Syrer vor zehn Jahren nach Deutschland. Er hat sogenannten subsidiären Schutz. Dieser begrenzte Schutz gilt für Personen, die nicht als individuell verfolgte Flüchtlinge anerkannt werden, aber überzeugende Gründe vorlegen, warum bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland ernsthafte Schäden – wie zum Beispiel durch Bürgerkrieg – drohen. Es war angeblich keine Abschiebung geplant.

Der 27-Jährige befindet sich nun in Untersuchungshaft, weil er angeblich zwei Macheten besorgt haben soll, um während der Mittagspause in der Innenstadt von Hof in Oberfranken möglichst viele Bundeswehr-Soldaten zu töten.

Zeugenhinweis brachte Ermittler auf die Spur

Die Ermittler vermuteten, dass der 27-jährige Täter einer radikal-islamischen Ideologie angehört. Sein Ziel war es, die Bevölkerung zu verunsichern und Aufmerksamkeit zu erregen. Er wird verdächtigt, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt jedoch die Unschuldsvermutung.

Nach Angaben von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte ein «Zeugenhinweis aus dem Umfeld des Beschuldigten» die Ermittler auf die Spur des Syrers gebracht. Dieser sei am vergangenen Mittwoch bei der Polizei eingegangen. Der Fall zeige, die Ermittlungsbehörden handelten «bei Verdacht sofort». Zum aktuellen Stand der Ermittlungen wollte sich die Generalstaatsanwaltschaft nicht äußern.

dpa