Wer Anschläge verüben will, tut dies nicht selten mit Alltagsgegenständen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig reagiert mit neuen Gesetzesvorschlägen.
Terrorwaffe Messer oder Auto: Hubig will Strafrecht anpassen
Die Vorbereitung von Terrortaten mit Alltagsgegenständen wie Autos oder Messern sollen nach dem Willen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) schärfer geahndet werden. «Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass bei den Anschlägen in jüngerer Zeit vermehrt Fahrzeuge oder Messer genutzt wurden», heißt es in einem entsprechenden Gesetzentwurf, den das Justizministerium in Berlin veröffentlicht hat. Zuvor hatte die «Bild»-Zeitung darüber berichtet.
Es geht auch um Reisen zu Terror-Camps im Ausland
Auch die Ausreise und die Wiedereinreise nach Deutschland mit dem Ziel, eine terroristische Straftat zu begehen, soll den Plänen zufolge künftig als sogenannte schwere staatsgefährdende Straftat eingestuft werden. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Haft. Dies zielt auf Menschen ab, die für Terrorismus-Schulungen ins Ausland reisen. Auch bei der Strafbarkeit der Terrorismusfinanzierung sind Änderungen geplant.
Laut den Plänen von Hubig sollen Personen, die für ausländische Regierungen in Deutschland spionieren, mit strengeren Strafen rechnen müssen. Statt der bisherigen Strafe von fünf Jahren Haft oder Geldstrafe könnten sie dann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Haft erhalten, in weniger schweren Fällen weiterhin bis zu fünf Jahren Haft oder eine Geldstrafe.
Gewerkschaft der Polizei fordert mehr
«Damit wird auf die spätestens seit dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 zunehmende Bedrohung durch ausländische Geheimdienste reagiert, die den bisherigen Strafrahmen der Vorschrift nicht mehr ausreichend erscheinen lässt», erklärte das Ministerium dazu. Bestimmte verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie die Online-Durchsuchung oder das Abhören von Wohnungen sollen möglich werden.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt das Vorhaben, warnte jedoch davor, dass Strafverschärfungen allein nicht ausreichen. Es ist wichtig, dass die Sicherheitsbehörden potenzielle Straftäter rechtzeitig erkennen können. Investitionen in qualifiziertes Personal, moderne technische Ausstattung und rechtliche Befugnisse sind notwendig. Zum Beispiel könnte künstliche Intelligenz verstärkt eingesetzt werden.