Bundesumweltminister Schneider stellt ein neues Textilgesetz vor, das Hersteller zur Verantwortung für die Entsorgung ihrer Produkte verpflichtet. Kritiker warnen vor zusätzlicher Bürokratie und negativen Auswirkungen auf die Industrie.
Textilhersteller müssen künftig für die Entsorgung ihrer Produkte bezahlen

Die Problematik der „Fast Fashion“ nimmt zunehmend zu, sowohl für die Umwelt als auch für die Organisationen, die sich mit der Wiederverwertung von Altkleidern beschäftigen. Um diesem Trend entgegenzuwirken, hat Bundesumweltminister Carsten Schneider Eckpunkte für ein neues Textilgesetz vorgestellt.
Im Fokus stehen Bekleidung und Schuhe: Laut den Vorschlägen von Minister Schneider sollen Hersteller künftig für die Entsorgung ihrer Produkte aufkommen. Die Regelung sieht vor, dass die Kosten für die Entsorgung steigen, je mehr Textilien produziert werden und je geringer die Qualität der Ware ist. Unternehmen, die umweltfreundlich und nachhaltig produzieren, sollen hingegen von niedrigeren Gebühren profitieren.
Aktuell werden weltweit lediglich ein Prozent der Alttextilien recycelt. Die geplanten Maßnahmen zielen darauf ab, die Sammlung, Sortierung, den Transport und die Verwertung von Kleidung zu organisieren. Dies soll durch die Gründung neuer Organisationen geschehen. Zukünftig müssen alle, die in Deutschland Textilien verkaufen möchten, sich registrieren.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der „Fast Fashion“, die oft nur kurz getragen wird, aber langfristige Probleme verursacht. Schneider betont, dass Unternehmen, die massenhaft Wegwerfmode auf den EU-Markt bringen, auch für die umfassende Sammlung und Verwertung verantwortlich gemacht werden sollen. Dies betrifft auch günstige Importe aus Ländern wie China.
Die Reaktionen der Hersteller sind jedoch kritisch. Der Gesamtverband der Textil- und Modeindustrie bezeichnet die Vorschläge als „Ablasshandel“ und sieht sie als geschäftsschädigend in einer bereits angespannten Wirtschaftslage. Die Branche befürchtet, dass das Gesetz neue bürokratische Hürden schafft und nicht die Wurzel des Problems der günstigen Mode aus dem Ausland angeht.
Geplant ist zudem, dass in Zukunft ein Kleidercontainer pro 1.000 Einwohner zur Verfügung steht. Gemeinnützige Sammler sollen dabei bevorzugt behandelt werden, während Second-Hand-Läden und Kleiderkammern zunächst von den neuen Regelungen ausgenommen sind.








