In wenigen Tagen ist in Thüringen Landtagswahl. Die AfD steht in Umfragen vorn – vor Gericht gab es jetzt aber eine Niederlage. Eines wird vorerst ungeklärt bleiben.
Thüringer AfD scheitert mit Klage gegen Verfassungsschutz

Wenige Tage vor der Thüringer Landtagswahl ist der dortige AfD-Landesverband mit einer Klage gegen den Landes-Verfassungsschutz gescheitert. Das Verwaltungsgericht Weimar wies eine Klage der Partei gegen den Verfassungsschutzbericht 2021 als unbegründet ab. Die Partei hatte gefordert, drei Passagen aus dem Bericht zu streichen und öffentlich richtigzustellen. Dabei ging es nicht um die generelle Einstufung als «gesichert rechtsextrem».
AfD-Co-Landessprecher Stefan Möller kündigte an, die Entscheidung nicht akzeptieren zu wollen: «Wir gehen in die nächste Instanz.» Damit könnte der Rechtsstreit vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht weitergehen. Der Vize-Chef des Amts für Verfassungsschutz, Roger Derichs, zeigte sich erleichtert. Er gehe davon aus, dass das Urteil Bestand habe.
Geschichtsrevisionismus und Verstöße gegen die Menschenwürde
Konkret ging es in dem Verfahren um drei Passagen in dem Bericht, in denen Posts der beiden Landessprecher Björn Höcke und Stefan Möller aus ihrer Sicht verzerrt und verkürzt wiedergegeben wurden. Sie standen in dem Bericht unter den Überschriften «Islamfeindschaft: Verstöße gegen die Menschenwürde», «Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip» und «Geschichtsrevisionismus».
Der Vorsitzende Richter bestätigte, dass die Zitate korrekt wiedergegeben wurden und ihre Auslegung den angemessenen Rahmen nicht überschreitet. Zum Beispiel könnte das Amt eine Verletzung der Menschenwürde darin sehen, wenn Björn Höcke sagt, dass nicht alle Kulturen kompatibel sind. Ebenso könnte es als Geschichtsrevisionismus betrachtet werden, wenn in einem Beitrag zum Volkstrauertag die Opfer des Holocausts in einer Liste der Opfer der Weltkriege fehlen.
Öffentliches Interesse wiegt schwer
Laut dem Richter wiegt das Interesse der Öffentlichkeit schwerer als der damit verbundene Makel für die Partei. Darüber hinaus könnten AfD-Vertreter trotz einer solchen Veröffentlichung weiterhin die entsprechenden Thesen öffentlich vertreten.
Immer wieder geht die AfD gegen Einstufungen durch den Verfassungsschutz auf Landes- oder Bundesebene vor. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im Mai entschieden, dass die Einstufung des AfD-Bundesverbandes als rechtsextremistischer Verdachtsfall rechtens ist. Ähnlich urteilte das Verwaltungsgericht München im Fall der AfD in Bayern. In Thüringen ist laut Möller aktuell nicht geplant, gegen die Einstufung als «gesichert rechtsextremistische Bestrebung» vorzugehen.
Die AfD liegt in Thüringen seit Wochen in Umfragen bei etwa 30 Prozent und damit deutlich vor anderen Parteien. Am 1. September findet im Freistaat die Landtagswahl statt.








