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Tödliche Messerattacke im Zug: Minister beraten Konsequenzen

Der Fall hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst: Ein Mann tötet in einem Zug in Schleswig-Holstein mit einem Messer zwei junge Menschen. Die Aufarbeitung des Verbrechens fördert Defizite im Behördenhandeln zutage.

Eine Reisende schaut sich die Blumen, Kerzen und verschiedene Bilder im Wartehäuschen am Bahnhof zum Gedenken an die Opfer der Messerattacke an.
Foto: Marcus Brandt/dpa

Schleswig-Holstein geht mit Vorschlägen zu Konsequenzen aus der tödlichen Messerattacke in einem Regionalzug in die Justizministerkonferenz heute und am Freitag in Berlin.

Landesjustizministerin Kerstin von der Decken (CDU) sagte der Deutschen Presse-Agentur, sie werde mit Unterstützung weiterer Länder Initiativen einbringen, um die Probleme anzugehen, die bei der Aufarbeitung dieser furchtbaren Tat ans Licht gekommen seien.

«So machen wir notwendige Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheit, der Behördenkommunikation und der Datengrundlage für mögliche Anpassungen im Strafrecht bezüglich Straftaten mit Messern.» Der Staat möge zwar solche Taten nicht in jedem Fall verhindern können. «Es ist aber in unserer Verantwortung, in der Aufarbeitung dieser Tat jetzt zu handeln.»

Defizite in der Kommunikation zwischen Behörden

Der Palästinenser Ibrahim A. soll am 25. Januar in einem Zug von Kiel nach Hamburg Fahrgäste mit einem Messer angegriffen und zwei junge Menschen getötet haben. Fünf weitere wurden verletzt. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe erhob Ende April Anklage wegen Mordes und versuchten Mordes. Die Aufarbeitung des Falles hatte unter anderem diverse Defizite in der Kommunikation zwischen Behörden offenbart.

«Diese furchtbare Tat hat über Schleswig-Holstein hinaus große Betroffenheit ausgelöst und viele Menschen verunsichert – was ich sehr gut nachvollziehen kann», sagte von der Decken. In einer Initiative fordere Schleswig-Holstein mit Hamburg eine bessere Behördenkommunikation. Konkret gehe es um den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten einerseits sowie Ausländerbehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge andererseits. «Es muss für die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte unmittelbar erkennbar oder einfach zu ermitteln sein, an welche Stelle die jeweils vorgeschriebene Unterrichtung zu adressieren ist.» Hierfür sollte auch die Einrichtung einer zentralen bundesweiten Eingangsstelle für Mitteilungen in Straf- und Bußgeldsachen gegen Ausländerinnen und Ausländer geprüft werden.

dpa