Einbürgerungsprozess bleibt lang, trotz Reform. Hohe Antragszahl verlangsamt Verfahren, erfordert Geduld von Einbürgerungswilligen.
Neues Staatsangehörigkeitsrecht: Große Nachfrage nach deutschem Pass

Das neue Staatsangehörigkeitsrecht hat eine große Nachfrage nach dem deutschen Pass ausgelöst. Der Weg zur Einbürgerung bleibt jedoch nach Einschätzungen des Deutschen Städtetages für viele Ausländer lang – zumindest in der ersten Zeit.
In der Öffentlichkeit werde die Reform, die am 27. Juni in Kraft trat, oft so wahrgenommen, dass sie Einbürgerungen nicht nur einfacher, sondern auch schneller mache, sagte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Helmut Dedy, der Deutschen Presse-Agentur. «Das ist, zumindest in den nächsten Monaten nicht der Fall», gab er zu bedenken.
Dass jetzt eine hohe Zahl neuer Anträge auf ohnehin schon stark belastete Ämter treffe, verlangsame die Verfahren zunächst, statt sie zu beschleunigen. «Einbürgerungswillige müssen erst einmal viel Geduld mitbringen», erklärte Dedy.
Einbürgerungsantrag im Regelfall nach fünf Jahren möglich
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht, das von SPD, Grünen und FDP beschlossen wurde, sieht vor, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nun bereits nach fünf statt bisher acht Jahren besteht – sofern der Antragsteller alle Bedingungen erfüllt. Dazu gehört beispielsweise, dass der Antragsteller seinen Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten kann.
Bei außergewöhnlichen Integrationsleistungen ist es möglich, dass Ausländerinnen und Ausländer bereits nach drei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Gute Leistungen in Schule oder Beruf, exzellente Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement sind Voraussetzungen für eine beschleunigte Einbürgerung. Die Mehrstaatigkeit, also der Doppelpass, ist grundsätzlich erlaubt. Um die Leistungen der DDR-Vertragsarbeiter und der sogenannten Gastarbeiter zu würdigen, wurden die Anforderungen für ihre Einbürgerung gesenkt.
Hamburg hat Personal aufgestockt
In der Einbürgerungsbehörde der Stadt Erfurt beträgt die aktuelle Wartezeit bis zur Bearbeitung über ein Jahr. Die Behörde benötigt dann je nach Komplexität des Falles nach eigenen Angaben drei bis sechs Monate. Im Juni gingen in der thüringischen Landeshauptstadt 68 Anträge ein, im Juli waren es bereits 114 Anträge. In Hamburg, wo das Personal laut einem Sprecher bereits vorsorglich aufgestockt wurde, beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit rund ein Jahr.
Viele Städte gäben sich große Mühe und hießen die Neubürger in Einbürgerungsfeiern willkommen, heißt es vom Städtetag. Auch beim Personal werde getan, was möglich sei. Doch Hauptgeschäftsführer Dedy sieht hier eine Grenze erreicht. Er sagt: «Die personellen Engpässe, die durch neue Aufgaben und damit immer mehr Vorgänge in den Ämtern entstanden sind, lassen sich nicht einfach beseitigen.»
„Wer heute keine Zeit für seine Gesundheit hat, wird später viel Zeit für seine Krankheiten haben.“








