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Trotz Stopp: Afghanische Familien reisen nach Klage ein

Obwohl das Aufnahmeprogramm gestoppt wurde, dürfen einige Afghanen mit Aufnahmezusage nach Deutschland reisen. Wie läuft das Verfahren und warum mussten sie erst vor Gericht ziehen?

Trotz Stopp des Aufnahmeprogramms durften erneut einige Afghanen nach Deutschland ausreisen.
Foto: Moritz Frankenberg/dpa

Afghaninnen und Afghanen sind zum zweiten Mal seit dem Amtsantritt der schwarz-roten Koalition mit einer Aufnahmezusage nach Deutschland gekommen. Ein Journalist der Deutschen Presse-Agentur erfuhr am Flughafen in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad, dass sie per Linienflug mit Zwischenstopp in Istanbul nach Hannover gebracht wurden.

Laut Angaben des Bundesinnenministeriums handelt es sich um fünf Personen, die eine entsprechende Zusage erhalten hatten, und ihre Familienmitglieder – insgesamt 28 Personen, von denen 16 minderjährig sind. Nachdem sie lange vergeblich auf ein Visum gewartet hatten, hatten sie sich an ein deutsches Verwaltungsgericht gewandt.

Anfang des Monats wurden bereits 47 Personen aus verschiedenen deutschen Aufnahmeprogrammen für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan nach Hannover gebracht und später auf die Bundesländer verteilt. Die Neuankömmlinge werden erneut zunächst ins Grenzdurchgangslager Friedland gebracht, bevor sie gemäß dem sogenannten Königsteiner Schlüssel verschiedenen Bundesländern zugewiesen werden.

Neue Bundesregierung stoppte Aufnahmeprogramm

Viele afghanische Familien verweilen seit Monaten oder Jahren in Islamabad. Im Mai stoppte die schwarz-rote Bundesregierung das Aufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen. Neben früheren Ortskräften deutscher Institutionen und ihren Angehörigen sollten auch Afghanen aufgenommen werden, die Verfolgung durch die islamistischen Taliban fürchten müssen, beispielsweise weil sie sich in der Vergangenheit als Anwälte oder Journalistinnen für Menschenrechte eingesetzt haben.

Dass einige der Betroffenen und ihre Angehörigen nun trotzdem Visa erhalten haben, liegt daran, dass sie in Deutschland geklagt hatten, um ihre Einreise durchzusetzen. Unterstützt werden die Betroffenen dabei teils von der Organisation «Kabul Luftbrücke». «Es kann nicht sein, dass Menschen erst vor deutschen Gerichten klagen müssen, damit diese Bundesregierung sich an geltendes Recht hält», kritisiert die Grünen-Bundestagsabgeordnete Schahina Gambir.

Seit die islamistischen Taliban im August 2021 die Macht übernommen haben, ist die deutsche Botschaft in Kabul geschlossen. Diejenigen, die am Aufnahmeprogramm teilnehmen, werden in Islamabad einem Prüfverfahren unterzogen. Hierbei wird ihre Identität zweifelsfrei festgestellt und eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt.

Mehrere Dutzende Gerichtsbeschlüsse 

Laut Auswärtigem Amt liegen derzeit etwa 90 Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin vor. Bislang wurden Visa für 75 Personen im Zusammenhang mit Gerichtsbeschlüssen zur Aufnahme von Afghanen erteilt. Aktuell sind rund 110 Eilverfahren vor dem Gericht anhängig.

Derzeit warten in Pakistan noch etwa 2.000 Menschen aus dem deutschen Aufnahmeprogramm darauf, nach Deutschland auszureisen. Zusätzlich wurden seit dem 13. August etwa 250 Afghaninnen und Afghanen, die eine Aufnahmezusage oder eine entsprechende Erklärung hatten, von Pakistan nach Afghanistan abgeschoben. Das Auswärtige Amt hat mitgeteilt, dass man sich um ihre Rückkehr nach Pakistan bemüht, um das Visumverfahren dort fortzusetzen.

dpa