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Trump-Anklägerin darf Ermittlungen in Georgia weiterführen

In Georgia wird Ex-Präsident Trump versuchte Wahlfälschung vorgeworfen, doch die Schlagzeilen dominierte zuletzt die zuständige Staatsanwältin. Sie wird vorerst nicht von dem Fall abgezogen.

Der Staatsanwältin Fani Willis wird vorerst nicht von dem laufenden Wahlbetrugsverfahren gegen Donald Trump abgezogen.
Foto: John Bazemore/AP/dpa

Die leitende Staatsanwältin im Wahlbetrugsverfahren gegen Ex-Präsident Donald Trump im US-Bundesstaat Georgia darf ihre Ermittlungen in dem Fall weiterführen. Die Belege der Gegenseite reichten nicht aus, um Fani Willis einen Interessenkonflikt nachzuweisen, der es rechtfertige, sie von dem Fall abzuziehen, urteilte der zuständige Richter, Scott McAfee. Durch ihre frühere romantische Beziehung zu einem anderen Staatsanwalt in dem Fall, Nathan Wade, bleibe aber der «Anschein der Unangemessenheit» bestehen. Dieser müsse ausgeräumt werden, entweder indem sich Wade oder sie aus dem Verfahren zurückzögen, hieß es in der Urteilsbegründung. 

Trump und einige andere wurden in Georgia angeklagt, weil sie versucht haben, den Ausgang der Präsidentschaftswahl 2020 in diesem Bundesstaat zu beeinflussen. Der Republikaner hatte damals gegen den Demokraten Joe Biden verloren und versuchte auf verschiedene Weise, das Wahlergebnis nachträglich zu ändern, darunter durch Druck auf politische Verantwortliche im Bund und in Bundesstaaten wie Georgia. Einige ehemalige Weggefährten von Trump haben nach der Anklage eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft getroffen und sich schuldig bekannt. Der 77-Jährige plant, nach der Präsidentschaftswahl im November wieder ins Weiße Haus einzuziehen.

Fokus auf Willis anstelle von Trump

Bei den Verfahren in Georgia stand zuletzt nicht mehr Trump im Mittelpunkt, sondern Staatsanwältin Willis selbst. Die Anwälte von Trump und anderen Beschuldigten warfen ihr vor, von einer romantischen Beziehung zu einem anderen Staatsanwalt in dem Fall unrechtmäßig finanziell profitiert zu haben. Der Vorwurf lautete unter anderem, dass der Staatsanwalt überbezahlt wurde und Willis zu gemeinsamen Luxusurlauben eingeladen hat. Willis verteidigte sich bei einer stundenlangen Anhörung im Februar.

Willis hatte ursprünglich einen schnellen Prozessstart angekündigt und als Zielmonat den August genannt. Bisher hat der Richter jedoch keinen Termin festgelegt. Es ist unklar, ob und wann der Prozess beginnen wird. Der Prozess in Georgia ist für Trump aus mehreren Gründen heikel: Er muss befürchten, dass Mitangeklagte gegen ihn aussagen, um eine mildere Strafe zu erhalten. Im Gegensatz zu Bundesverfahren könnte Trump sich im Falle einer Verurteilung nicht selbst begnadigen, falls er erneut Präsident wird. Ihm droht eine lange Haftstrafe. Daher hat er ein Interesse daran, den Prozess so lange wie möglich hinauszuzögern.

Willis, die als Demokratin in einem gewählten Amt ist, war von Anfang an hart von Trumps Lager attackiert worden. Auch Trump versuchte immer wieder, die Glaubwürdigkeit der Staatsanwältin zu untergraben.

dpa