Mehr als 15.000 Ausländer kehrten nach Überstellungen zurück, darunter viele aus Italien und Polen, mit unterschiedlichen Aufenthaltsstatus.
Probleme mit Rückkehrern aus anderen EU-Ländern in Deutschland
Im Herbst befanden sich in Deutschland mehr als 15.000 Ausländer, die zuvor bereits einmal in einen anderen EU-Mitgliedstaat überstellt worden waren. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Gruppe Die Linke, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sind mehr als 4.000 von ihnen in den Jahren 2023 und 2024 erneut in Deutschland aufgetaucht. Bei den übrigen ist die Rückkehr nach Deutschland bereits seit längerer Zeit erfolgt.
Mehr als 3.300 Personen, die nach einer Überstellung nach Italien zurückgekehrt waren, kehrten nach Deutschland zurück. In 2.192 Fällen wurde eine Rückkehr aus Polen festgestellt.
Nur etwa jeder Dritte ist ausreisepflichtig
Von den insgesamt 15.608 Personen, die bisher aus Deutschland in ein anderes europäisches Land überführt wurden, waren am 31. Oktober laut Angaben 5.131 Personen zur Ausreise verpflichtet. Die größte Gruppe der Rückkehrer stammte aus der Russischen Föderation, gefolgt von Afghanen und Irakern.
Laut der Bundesregierung hatten Ende Oktober 1.747 Ausländer, die bereits in einen anderen EU-Staat abgeschoben worden waren, eine Duldung – beispielsweise aufgrund eines Asylfolgeantrags, fehlender Reisedokumente oder aus anderen Gründen.
Es lebten «gerade einmal knapp 6.000 Geflüchtete in Deutschland, die in ein anderes EU-Land zur Asylprüfung abgeschoben werden sollten», sagt die Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke). «Das relativiert die zum Teil hysterische Asyldebatte der letzten Zeit doch ganz erheblich.»
In den ersten zehn Monaten des Jahres 2024 stellten zudem mindestens 21.110 Menschen in Deutschland einen Asylantrag, denen in Griechenland bereits ein Schutzstatus zugesprochen worden war. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte im vergangenen August entschieden, eine Rückkehr dorthin sei für Flüchtlinge unzumutbar. Es sei angesichts der «erheblichen bürokratischen Hürden sowie mangelnder staatlicher Unterstützung nach wie vor grundsätzlich anzunehmen, dass Schutzberechtigte in Griechenland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit nicht in der Lage sind, eine gesicherte Unterkunft zu finden und ihren Lebensunterhalt durch eine legale Beschäftigung oder staatliche Unterstützung zu sichern».