Hausärzte kritisieren die neuen Krankschreibungspläne der Regierung als ineffizient und warnen vor einer Überlastung der Praxen. Die Verpflichtung zur Vorlage einer Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag könnte zu längeren Wartezeiten für Patienten führen.
Überforderte Hausärzte: Kritik an neuen Regelungen zur Krankschreibung wird laut

Die Einführung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag sorgt für erhebliche Besorgnis unter Hausärzten. Diese Regelung, die von der schwarz-roten Koalition unter Kanzler Friedrich Merz beschlossen wurde, zielt darauf ab, dem hohen Krankenstand entgegenzuwirken. Doch die Reaktionen aus der Ärzteschaft sind alarmierend.
Heftige Kritik an bürokratischer Belastung
Die Pläne, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und eine Pflicht zur Vorlage der Krankschreibung ab dem ersten Tag der Erkrankung einzuführen, wurden von den Hausärzten scharf verurteilt.
„Auf unsere Praxen kommt damit eine riesige Bürokratiewelle zu, die kaum zu bewältigen sein wird,“
äußerte Markus Blumenthal-Beier, der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, in einem Interview. Er bezeichnete die Beschlüsse als „absolut katastrophal“.
Überlastung der Praxen als Folge
Blumenthal-Beier kritisierte zudem, dass die Koalition mit diesen „vollkommen faktenfreien Beschlüssen“ nicht nur unglaubwürdig erscheine, sondern auch die „komplette Überlastung unserer Praxen“ billigend in Kauf nehme. Er verwies auf Statistiken, die belegen, dass die telefonische Krankschreibung nicht zu einer Erhöhung der Krankschreibungen geführt habe. Vielmehr handle es sich um einen statistischen Effekt, da durch die elektronische Erfassung mehr Krankschreibungen in der Statistik auftauchten.
Folgen für Patienten und Praxen
Die neue Regelung wird dazu führen, dass Millionen von Menschen in die Arztpraxen kommen müssen, nur um sich eine Krankschreibung abzuholen, was medizinisch keinen Sinn ergibt, so Blumenthal-Beier weiter.
„Die Folgen werden längere Wartezeiten für die Patientinnen und Patienten sein, die wirklich unsere medizinische Hilfe brauchen,“
warnte er.
Details der neuen Regelung
Der Koalitionsausschuss hat entschieden, dass die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung verpflichtend wird. Bisher war eine ärztliche Bescheinigung erst ab dem vierten Tag erforderlich. Zudem soll die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung abgeschafft werden. Bundeskanzler Merz betonte jedoch, dass Betriebe durch einzel- oder tarifvertragliche Regelungen sowie Betriebsvereinbarungen von dieser Regelung abweichen können.
Quellen: n-tv








