Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Neue Regelung für ukrainische Flüchtlinge in Deutschland

Bürgergeld für nach April 2025 Angekommene reduziert – schnelle Integration in den Arbeitsmarkt angestrebt.

Artikel hören

Ukraininsche Geflüchtete sollen in Deutschland kein Bürgergeld mehr, sondern Asylbewerberleistungen bekommen. (Symbolbild)
Foto: Hannes P. Albert/dpa

Ukrainische Flüchtlinge, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, sollen bei Bedürftigkeit zukünftig keine Bürgergeld mehr erhalten, sondern niedrigere Leistungen ähnlich wie Asylbewerber. Das Bundeskabinett in Berlin hat dem Entwurf eines Leistungsrechtsanpassungsgesetzes zugestimmt, den Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) gemäß dem schwarz-roten Koalitionsvertrag vorgelegt hatte.

Die Leistungen für nach April Gekommene sollen also unter denen der bereits vorher eingereisten ukrainischen Geflüchteten liegen. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beträgt zum Beispiel der Satz für Alleinstehende 441 Euro im Monat, im Bürgergeld 563 Euro. «Sie werden damit den Menschen gleichgestellt, die aus anderen Ländern und anderen Gründen als Geflüchtete zu uns kommen», so das Arbeitsministerium. 

Beschäftigung bleibt das Ziel

Das Ministerium versicherte, dass das Ziel der Bundesregierung nach wie vor die schnelle und nachhaltige Integration in Arbeit und Gesellschaft sei. Hubertus Heil (SPD), der Vorgänger von Bas, hatte einen sogenannten Job-Turbo gestartet, um Hunderttausende Geflüchtete rasch von Sprach- und Integrationskursen in den Arbeitsmarkt zu bringen. Dies sollte mit Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit geschehen und nach dem Motto: „Lieber einen Job, auch wenn es mit dem Deutsch noch nicht perfekt klappt, als in die Arbeitslosigkeit.“

Im Oktober waren etwa 1,26 Millionen ukrainische Kriegsflüchtlinge in Deutschland, im Vorjahr waren es 1,18 Millionen. Etwa 700.000 Ukrainer hatten zuletzt Anspruch auf Bürgergeld, darunter rund 200.000 Kinder. Im Jahr 2024 wurden 6,3 Milliarden Euro an sie ausgezahlt. Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung waren im vierten Quartal 2024 etwa 242.000 Geflüchtete aus der Ukraine erwerbstätig. Innerhalb eines Jahres haben etwa 124.000 Betriebe mindestens einen Geflüchteten aus der Ukraine eingestellt.

Arbeitsfähige Geflüchtete ohne Arbeit sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, sich um eine Anstellung zu bemühen. Bei Bedarf können sie Unterstützung von den Arbeitsagenturen erhalten – bis hin zur Zuweisung einer Arbeitsgelegenheit. Das Gesetz soll alle Hilfsbedürftigen betreffen, die erstmals nach dem 1. April 2025 eine Aufenthaltserlaubnis gemäß der EU-Richtlinie über den vorübergehenden Schutz erhalten haben.

Bürokratie-Aufwand soll gering ausfallen

Die Regelung zum Stichtag im April 2025 zielt darauf ab, den bürokratischen Aufwand und rückwirkende Verrechnungen zu vermeiden. Dies gilt auch für eine Übergangslösung für Personen mit Leistungsbewilligungen nach dem Stichtag, aber vor Inkrafttreten des Gesetzes: „Wer bereits im Bürgergeld ist, erhält dieses weiterhin, bis sein Bescheid ausläuft.“

dpa