Die EU-Kommission hat einen Umsetzungsplan für die Asylreform vorgelegt. Jetzt sind die Mitgliedstaaten gefragt: Sie müssen ebenfalls Pläne erstellen – und es gibt eine klare Frist.
Umfassender Umsetzungsplan für EU-Asylreform vorgelegt

Nachdem die kontroverse EU-Asylreform im Mai endgültig beschlossen wurde, hat die Kommission nun einen Implementierungsplan vorgelegt.
«Nicht alle Mitgliedstaaten haben die gleiche Ausgangsposition. Einige haben zum Beispiel bereits Erfahrung mit fortgeschrittenen Kontrollverfahren an den Grenzen», sagte der Vizepräsident der EU-Kommission, Margaritis Schinas, in Brüssel. «Aber alle werden sich auf die neuen Anforderungen, die neuen Fristen und die Schutzbestimmungen des Gesetzes einstellen müssen.» Dies werde eine Herkulesaufgabe.
Der Plan der Kommission umfasst zehn zentrale Bausteine, die nach Angaben der Brüsseler Behörde voneinander abhängig sind und parallel umgesetzt werden müssen. Einer dieser Bausteine ist ein großes IT-System mit dem Namen Eurodac, in dem die Daten von Menschen, die Asyl suchen, gespeichert und verarbeitet werden sollen. Ziel sei es, die Länder dabei zu unterstützen, die Zuständigkeiten festzulegen und besser überwachen zu können, wenn sich Geflüchtete von einem EU-Staat zu einem anderen bewegen.
Des Weiteren ist es wichtig, dass ein Rückführungskoordinator eine maßgebliche Funktion bei den Rückführungsverfahren übernimmt, um sicherzustellen, dass die Verfahren effizient und gerecht ablaufen.
Strengere Regeln und Solidaritätsmechanismus
Am Montag trat die EU-Asylreform in Kraft. Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun bis zum 11. Juni 2026 Zeit, um sie umzusetzen. Die Pläne für die nationale Umsetzung müssen jedoch bereits bis zum 12. Dezember 2024 von den Staaten erstellt werden.
Die Asylreform der EU führt vor allem zu einem strengeren Umgang mit Menschen aus Ländern, die als relativ sicher gelten. Ein Drittstaat kann nur als sicher eingestuft werden, wenn eine strikte Liste von Kriterien erfüllt ist. Zum Beispiel müssen das Leben und die Freiheit des Antragstellers garantiert sein.
Kontroverse um die Verteilung der Schutzsuchenden
Auch die Verteilung der Schutzsuchenden auf die EU-Staaten wird mit einem «Solidaritätsmechanismus» neu geregelt. Dadurch sollen insbesondere südeuropäische Länder, in denen viele Geflüchtete ankommen, entlastet werden. Falls Länder keine Flüchtlinge aufnehmen möchten, müssen sie anderweitig Unterstützung leisten, beispielsweise in Form von Geldzahlungen.
Es ist unklar, ob am Ende alle Länder mitmachen werden: Es gab bereits erste Stimmen aus Polen und Ungarn, die diesen Mechanismus vermeiden wollen.
«Zeit der Meinungsverschiedenheiten ist vorbei»
«Es gab eine Zeit der Meinungsverschiedenheiten. Das war die Zeit, in der wir verhandelt haben», mahnte Schinas. «Diese Zeit ist nun vorbei. Jetzt befinden wir uns in einer anderen Konstellation. Dies ist der Moment der Umsetzung.»
Die Kommission plant, den Plan den Mitgliedstaaten am Donnerstag bei einem Treffen der Innenminister und Innenministerinnen vorzulegen.








