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Große Mehrheit laut Umfrage für Abschuss illegaler Drohnen

Drohnensichtungen haben jüngst Flughäfen in Europa lahmgelegt. Die Sorge vor einer Bedrohung ist groß, wie eine Umfrage zeigt. Die Einsatzmöglichkeiten für die Bundeswehr sind aber offenbar begrenzt.

Viele Menschen vermuten Russland hinter den Drohnensichtungen. (Symbolbild)
Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Laut einer YouGov-Umfrage in Deutschland halten die meisten Menschen einen Abschuss illegaler Drohnen über Flughäfen für sinnvoll. 79 Prozent der Befragten sind dafür oder tendieren dazu, dass die Drohnen abgeschossen werden dürfen, wie aus der Umfrage im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur hervorgeht. Nur 6 Prozent sind (eher) gegen einen möglichen Abschuss.

Die Bundesregierung hat ihre Pläne für eine verbesserte Drohnenabwehr in Deutschland nach Drohnensichtungen und Flughafen-Sperrungen konkretisiert. Noch in diesem Jahr wird die Bundespolizei um eine Drohnenabwehreinheit erweitert. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) fordert außerdem eine Gesetzesänderung, um der Bundeswehr die Amtshilfe bei Sichtungen militärischer Drohnen im Inland zu ermöglichen.

Viele Befragte besorgt wegen Drohnen

In der Umfrage geben mehr als zwei Drittel der Befragten an, dass sie grundsätzlich besorgt sind, wenn sie die jüngsten Drohnensichtungen betrachten (69 Prozent). 14 Prozent sind unbesorgt, während weitere 15 Prozent angeben, in der Frage neutral zu sein.

Obwohl die Herkunft von Drohnen über dem Flughafen München bisher offiziell unbekannt ist, vermutet Kanzler Friedrich Merz (CDU) Russland hinter den Aktionen. Mehr als die Hälfte der Befragten in der Umfrage schließen sich dieser Einschätzung an. Sie halten die Beteiligung Russlands für eher oder sehr wahrscheinlich (58 Prozent). Im Gegensatz dazu finden 19 Prozent dies eher oder sehr unwahrscheinlich. Moskau hat die Vorwürfe bisher zurückgewiesen.

Gutachten sieht enge Grenzen für Bundeswehr-Einsatz

Eine Analyse der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, die vom Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) zitiert wird, zeigt, dass es strenge Grenzen für einen Anti-Drohnen-Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei gibt. Selbst bei einer Änderung des Luftsicherheitsgesetzes wäre der Abschuss von Drohnen durch die Bundeswehr im Inland nur im Falle eines Katastrophennotstands erlaubt.

«Dabei handelt es sich um eine verfassungsrechtliche Voraussetzung für den Inlandseinsatz der Streitkräfte, welche durch ein einfaches Gesetz (LuftSiG) nicht ausgehebelt werden kann», heißt es laut RND in dem Gutachten.

Für einen Katastrophennotstand bedürfe es eines besonders schweren Unglücksfalles. Ein Drohnenüberflug zu Aufklärungs- oder Spionagezwecken erfülle diese Voraussetzung nicht – «wohl aber die Kamikaze- oder Sabotagedrohne, die zur „fliegenden Bombe“ umfunktioniert und mutmaßlich gegen bestimmte Ziele eingesetzt wird, was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Tod von Menschen oder die Zerstörung kritischer Infrastruktur zur Folge haben würde».

Außerhalb des Katastrophennotstands könne die Bundeswehr der Polizei zwar Amtshilfe leisten, dann seien aber nur eine logistische Unterstützung beziehungsweise «Hilfeleistungen ohne hoheitlichen Charakter» erlaubt. «Abschuss oder Zerstörung einer Drohne unter Anwendung von Waffengewalt – insbesondere mit militärischem Gerät, das nur der Bundeswehr, nicht aber der Polizei zur Verfügung steht – geht jedoch über Amtshilfe deutlich hinaus.»

dpa