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Cannabis-Gesetz unterschrieben: Freigabe am 1. April

Wird die kontrollierte Freigabe von Cannabis doch noch aufgehalten, indem das beschlossene Gesetz nicht offiziell besiegelt wird? Mancher in der Union hoffte darauf – und wurde jetzt enttäuscht.

Das Cannabis-Gesetz der Ampel-Koalition kann wie vorgesehen am 1. April in Kraft treten.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Die kontroverse Legalisierung von Cannabis in Deutschland tritt wie geplant am 1. April in Kraft. Stellvertretend für Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der im Urlaub ist, unterzeichnete Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig das beschlossene Gesetz.

Die Prüfung habe ergeben, dass «keine verfassungsrechtlichen Bedenken einer Ausfertigung entgegenstehen», teilte das Bundespräsidialamt mit. «Der Auftrag für die Verkündung im Bundesgesetzblatt ist erteilt.» Das Vorhaben der Ampel-Koalition, gegen das bis zuletzt Proteste laut wurden, tritt damit am Ostermontag in Kraft.

Das Gesetz, das nach jahrzehntelangen Diskussionen besiegelt wurde, markiert einen Wendepunkt in der deutschen Drogenpolitik. Es erlaubt Volljährigen den Besitz und Anbau von Drogen unter strengen Vorgaben für den Eigenkonsum. Ab dem 1. Juli sollen auch nichtkommerzielle Vereinigungen mit dem gemeinschaftlichen Anbau beginnen können. Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz wurde erst am Freitag auch vom Bundesrat gebilligt.

Die Union im Bundestag hoffte danach, dass das Gesetz noch gestoppt werden könnte, indem der Bundespräsident es nicht unterzeichnet. Das Staatsoberhaupt prüft Gesetze hauptsächlich daraufhin, ob sie gemäß den Bestimmungen des Grundgesetzes zustande gekommen sind. Nach vorherrschender rechtlicher Meinung steht ihm zusätzlich in begrenztem Umfang auch ein materielles Prüfungsrecht zu. Demnach kann er die Unterschrift unter ein Gesetz verweigern, wenn dessen Inhalt eindeutig gegen das Grundgesetz verstößt.

Lauterbach: «Wollen dem Schwarzmarkt in aller Härte begegnen»

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigte erneut die teilweise Legalisierung. Wenn man nun nichts täte, sei ja nicht zu erwarten, dass irgendetwas besser werde, sagte der SPD-Politiker mit Blick auf einen wachsenden Schwarzmarkt und mehr konsumierende Kinder und Jugendliche. «Wir wollen wirklich dem Schwarzmarkt in aller Härte begegnen.» Dort werde mittlerweile versucht, durch Beimengungen und toxische Konzentrationen eine Sucht schneller herzustellen. Lauterbach betonte, dass das Strafmaß für kriminelle Abgaben an Kinder und Jugendliche deutlich erhöht werde. Das bedeute: «Wenn also ein 21-Jähriger regelmäßig an 17-Jährige abgibt, Haft von nicht weniger als zwei Jahren.»

Lauterbach trat Einwänden auch aus den Ländern entgegen, dass zum Inkrafttreten der Legalisierung kein legal produziertes Cannabis verfügbar sei, da der Anbau ja erst ab dann erlaubt sei. Wenn jemand etwa am 2. April auf Grundlage einer eigenen angebauten Pflanze konsumiere, spiele es keine Rolle, wann die Pflanze gekauft und aufgebaut wurde oder wie viel Wasser sie hatte. Sondern es gelte: «Hier ist sie, sie ist jetzt legal, und der Konsum ist auch legal.» Der Minister erläuterte, die meisten Konsumenten konsumierten jetzt schon. Es werde wenige geben, die sagen: «Ja mei, ist das jetzt erlaubt, jetzt werde ich Konsument.»

dpa