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Umwelthilfe mit Klimaklage gegen Bundesregierung erfolgreich

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt: Die Bundesregierung muss ihr Klimaschutzprogramm nachbessern. Was bedeutet das Urteil für zukünftige Maßnahmen?

Die Deutsche Umwelthilfe hat die Klimaklage eingereicht.
Foto: Jennifer Brückner/dpa

Die Bundesregierung muss ihr Klimaschutzprogramm aus dem Jahr 2023 nachbessern. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg, das die bisher aufgeführten Maßnahmen als unzureichend beurteilt hatte, um die Klimaziele zu erreichen. Damit hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit einer Klage für mehr Klimaschutz Erfolg.

Das OVG entschied, dass das im Oktober 2023 beschlossene Programm nicht vollständig den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes entspricht. Es besteht insbesondere eine Lücke von mindestens 200 Millionen Tonnen CO2 bei den Treibhausgasemissionen. Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass alle Maßnahmen des Klimaschutzprogramms prognostisch dazu geeignet sind, die Klimaschutzziele zu erreichen und dabei die jährlichen Emissionsmengen einzuhalten.

Umweltverbände können für mehr Klimaschutz klagen

Die Bundesregierung legte Revision gegen dieses Urteil ein, über die nun der 7. Senat unter der Leitung des Bundesverwaltungsgerichtspräsidenten Andreas Korbmacher entschieden hat. Wie das OVG gehen auch die Bundesrichter davon aus, dass Umweltverbände das Recht haben, eine Ergänzung solcher Pläne einzuklagen.

«Wir haben in allen Punkten gewonnen und der Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes hat der Bundesregierung eine schallende Ohrfeige gegeben», sagte der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die Bundesregierung müsse die Lücke in dem Programm wirksam schließen. Das Urteil sei auch bedeutsam für zukünftige Klimaschutzpläne. 

Neues Klimaschutzprogramm schon in wenigen Wochen?

Vertreter der Bundesregierung sagten in der Gerichtsverhandlung, dass bereits Ende März ein neues Klimaschutzprogramm vorgelegt werden sollte. Das Klimaschutzgesetz schreibt vor, dass eine neue Bundesregierung dies innerhalb von zwölf Monaten nach Beginn einer Legislaturperiode erledigen muss. Aufgrund des Scheiterns der Ampel-Bundesregierung wird nun bereits nach drei Jahren ein neuer Plan anstelle des Programms von 2023 vorgelegt.

Das Bundes-Klimaschutzgesetz hat das Ziel, die nationalen und europäischen Klimaschutzziele sicherzustellen. Es legt Jahresemissionsmengen für verschiedene Sektoren wie Energiewirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft fest. Das Klimaschutzprogramm wird auf Grundlage dieses Gesetzes erstellt, in dem die Bundesregierung festlegt, welche Maßnahmen zur Erreichung der Ziele ergriffen werden sollen.

dpa