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UN-Generalsekretär: Welt nicht auf neue Pandemie vorbereitet

Unter dem Eindruck der Schrecken der Corona-Pandemie soll ein weltweiter Pandemievertrag geschlossen werden. Der Textentwurf ist aber höchst umstritten.

UN-Generalsekretär António Guterres.
Foto: Khalil Senosi/AP/dpa

Die Welt ist nach den Worten von UN-Generalsekretär António Guterres noch nicht auf eine mögliche neue Pandemie vorbereitet. «Wir müssen mehr tun», teilte er zum internationalen Tag zur Vorbereitung auf Epidemien (27. Dezember) mit. Das soll mit einem weltweiten Pandemievertrag geregelt werden, auf Initiative des EU-Ratspräsidenten Charles Michel.

Die Verhandlungen darüber finden bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Genf statt und befinden sich jetzt in der entscheidenden Phase. Der umstrittene Entwurf umfasst 30 Seiten. Der Vertrag soll während der Weltgesundheitsversammlung (27. Mai bis 1. Juni 2024) angenommen werden. Die Konrad-Adenauer-Stiftung, die die Verhandlungen in Genf beobachtet, hält es für äußerst unwahrscheinlich, dass bis dahin alle Probleme gelöst werden können.

Guterres teilte mit Blick auf die Lektionen aus der Covid-19-Pandemie mit: «Es darf nicht zu der moralischen und medizinischen Katastrophe kommen, dass die reichen Länder die Pandemievorräte horten und kontrollieren. Wir müssen dafür sorgen, dass alle Menschen Zugang zu Diagnostik, Behandlung und Impfstoffen haben.»

Streit um Transparenz und Eigentumsrechte

Die UN-Versammlung hat unter dem Eindruck der Corona-Pandemie 2020 den 27. Dezember als «Tag zur Vorbereitung auf Epidemien» bestimmt. Lokale oder regionale Ausbrüche einer Infektionskrankheit sind Epidemien, bei einer weltweiten Ausbreitung spricht man von Pandemie.

Im Pandemievertrag wird unter anderem festgelegt, wie Informationen über neue Krankheitserreger schnell geteilt werden, wer Impfstoffe und Medikamente herstellt und wie sie verteilt werden. Selbst wenn die WHO-Tagung den Vertrag annimmt, tritt er nur in Kraft, wenn ausreichend Länder ihn ratifizieren und gilt auch nur in diesen Ländern.

Reiche Länder äußern Kritik daran, dass sie Informationen über die Förderung von Forschung zu Pandemieprodukten offenlegen und dass Pharmaunternehmen transparente Preise festlegen sollen. Es besteht auch Uneinigkeit darüber, ob die Pharmaindustrie im Falle einer neuen Pandemie auf geistige Eigentumsrechte an Medikamenten verzichten und verpflichtet werden sollte, einen Teil ihrer Produktion der WHO zur Verteilung zur Verfügung zu stellen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat der WHO seine uneingeschränkte Unterstützung für den geplanten Vertrag zugesichert.

Beim Bundesverfassungsgericht wurden zahlreiche Verfassungsbeschwerden gegen den Vertrag eingereicht. Im September wurde eine davon als unzulässig abgelehnt. Die Beschwerdeführerin hatte Bedenken, dass die WHO in selbst ausgerufenen Pandemien und Gesundheitsnotständen verbindliche Anordnungen treffen und Entscheidungen souveräner Staaten über Gesundheitsmaßnahmen außer Kraft setzen könnte. Das höchste deutsche Gericht entschied, dass die Beschwerdeführerin durch die zukünftige Beteiligung Deutschlands an dem Vertrag nicht in ihren Rechten verletzt werde. Außerdem existiert noch kein Zustimmungsgesetz, das mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden könnte.

dpa