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UN-Gericht: Entscheidung über Volkermord-Klage erwartet

Deutschland muss sich vor dem Internationalen Gerichtshof wegen Beihilfe zum Völkermord verantworten – geklagt hat Nicaragua. Warum ausgerechnet Deutschland? Und was können die Richter nun entscheiden?

Pro-palästinensische (l) und pro-israelische Demonstranten (r) protestieren vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinten Nationen (Archivbild).
Foto: Peter Dejong/AP/dpa

Der Gaza-Krieg hat auch internationale Gerichte beschäftigt. Mit ungewöhnlichen Beteiligten. Deutschland muss sich vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag wegen Beihilfe zum Völkermord verantworten.

Nicaragua, ein Land, dem zahlreiche Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden, hat geklagt. Heute trifft das höchste Gericht der Vereinten Nationen eine Vorentscheidung. Worum es geht und welche Folgen das haben kann, ist Thema.

Was wird Deutschland vorgeworfen?

Nicaragua wirft Deutschland «Beihilfe zum Völkermord» vor. Aus Sicht von Nicaragua ermöglichen es Waffenlieferungen an Israel, dass im Gazastreifen «Völkermord» verübt werde. Als Argument führt Nicaragua an, dass Deutschland im vergangenen Jahr Rüstungslieferungen für 326,5 Millionen Euro an Israel genehmigt hatte, zehnmal so viel wie im Vorjahr.

Nicaragua wirft Deutschland ebenfalls vor, dass es die Beihilfen für das UN-Palästinenserhilfswerk UNRWA im Gazastreifen eingefroren hatte. Dies geschah aufgrund von Vorwürfen Israels, dass Mitarbeiter des Hilfswerks an den Massakern vom 7. Oktober beteiligt gewesen seien. Darüber hinaus soll die Hamas das Hilfswerk unterwandert haben.

Die Bundesregierung hat bekannt gegeben, dass sie ihre Kooperation mit UNRWA fortsetzen möchte. Dies erfolgt aufgrund der Empfehlungen eines Berichts der von den Vereinten Nationen eingesetzten Gruppe unter Leitung der ehemaligen französischen Außenministerin Catherine Colonna. In wichtigen Bereichen der UNRWA müssen Verbesserungen vorgenommen werden, insbesondere bei der Einhaltung des Neutralitätsgrundsatzes.

Was fordert Nicaragua?

Nicaragua hat auch einen Antrag auf Eilmaßnahmen gestellt und verlangt, dass Deutschland im Schnellverfahren angeordnet wird, die Lieferungen von Rüstungsgütern an Israel zu stoppen.

Was sagt Deutschland?

Deutschland wies die Vorwürfe bei der Anhörung vor etwa vier Wochen im Den Haager Friedenspalast als haltlos zurück. «Diese Vorwürfe entbehren jeder rechtlichen und tatsächlichen Grundlage», sagte die Leiterin der deutschen Delegation, Tania von Uslar-Gleichen. Deutschland verletze weder die Völkermord-Konvention noch humanitäres Völkerrecht.

Laut deutschen Angaben handelte es sich bei den Rüstungsgütern zu 98 Prozent nicht um Kriegswaffen, sondern um allgemeine Güter wie Helme oder Schutzwesten. Deutschland erklärte, dass es trotz der Aussetzung der humanitären Hilfe immer noch eines der größten Geberländer für die palästinensischen Gebiete sei. Es werden übrigens wieder Gelder an das Hilfswerk gezahlt.

Warum klagt ausgerechnet Nicaragua?

Das mittelamerikanische Land, das selbst wegen Menschenrechtsverletzungen im internationalen Visier ist, beruft sich auf die Völkermord-Konvention. Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, alles zu tun, Völkermord zu verhindern. Das heißt auch Drittstaaten können andere deswegen zur Verantwortung ziehen.

Warum ausgerechnet Deutschland?

Deutschland erkennt die Zuständigkeit des UN-Gerichts an und ist einer der engsten Verbündeten Israels. Die USA, als größter Waffenlieferant Israels und ebenfalls enger Verbündeter, erkennen das Gericht in diesem Fall nicht an und können daher nicht belangt werden.

Es scheint, dass die Konvention auch von Drittstaaten als Instrument genutzt wird, um politischen Druck auf Israels Verbündete auszuüben.

Ist es die erste Klage?

Nein, sicher nicht. Erst Ende 2023 hatte Südafrika Israel vor dem Gerichtshof verklagt, ebenfalls wegen Völkermordes. Im Eilantrag wurde eine Waffenruhe gefordert. Die Richter entsprachen dem zwar nicht, warnten jedoch Israel überraschend deutlich, alles zu tun, um einen Völkermord zu verhindern.

Zurzeit gibt es auch ein Verfahren, das Gambia gegen Myanmar eingeleitet hat. Im Auftrag muslimischer Staaten beschuldigt es Myanmar des Völkermords an der muslimischen Rohingya-Minderheit.

Was können die Richter nun entscheiden?

Sie haben die Möglichkeit, die Klage abzulehnen, da die Anschuldigungen nicht nachgewiesen sind.

Aber Deutschland kann auch behaupten, dass es nicht zuständig ist. Das gilt auch für Deutschland. Nicaragua hat nämlich nicht versucht, den Konflikt mit Deutschland zu lösen. Und das ist die Voraussetzung, bevor überhaupt das UN-Gericht eingeschaltet werden kann.

Die Richter haben jedoch auch die Befugnis, anzuordnen, dass Deutschland vorerst keine Waffen mehr an Israel liefert, bis die Vorwürfe des Völkermords geklärt sind.

Und was sagt Israel zu den Vorwürfen?

Israel ist in dieser Angelegenheit nicht direkt beteiligt, hat jedoch bereits zuvor die Vorwürfe des Völkermords zurückgewiesen. Es beruft sich auf sein Recht zur Selbstverteidigung nach den Massakern der islamistischen Hamas und anderer extremistischer Palästinenserorganisationen am 7. Oktober. Dabei wurden etwa 1200 Menschen getötet und mehr als 250 als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt. Durch die anschließenden Angriffe Israels auf den Gazastreifen wurden laut Angaben der von der Hamas kontrollierten Gesundheitsbehörden etwa 34.500 Menschen getötet.

Wie wichtig ist die Entscheidung der UN-Richter?

Entscheidungen des Gerichtshofes sind verbindlich. Obwohl er keine Mittel hat, die Durchsetzung zu erzwingen, kann der politische Druck zunehmen. Jeder Verdacht einer Mitverantwortung für Völkermord wäre für Deutschland eine bittere Niederlage. Die Völkermord-Konvention wurde 1948 inmitten des Holocausts verabschiedet, bei dem etwa sechs Millionen Juden von deutschen Nationalsozialisten während des Zweiten Weltkriegs ermordet wurden. Seitdem fühlt sich Deutschland nicht nur Israel besonders verpflichtet, sondern auch dem internationalen Völkerrecht.

Wie geht es nach dieser Entscheidung weiter?

Es wird erst im Hauptverfahren über die Klage entschieden. Dieser Prozess kann sich über mehrere Jahre erstrecken.

Befassen sich noch andere internationale Gerichte mit dem Gaza-Krieg?

Der Internationale Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag untersucht sowohl Israelis als auch Palästinenser wegen potenzieller Kriegsverbrechen. Im Gegensatz zum UN-Gerichtshof verfolgt dieses Weltstrafgericht jedoch individuelle Verdächtige wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Aggressionskrieg. Das UN-Gericht hingegen strebt die Lösung von Konflikten zwischen Staaten an.

dpa