Ein Signal aus Den Haag. Israel muss sich wegen des Vorwurfs des Völkermordes verantworten. Auch das höchste UN-Gericht sieht das Risiko. Doch was heißt das für den Militäreinsatz?
UN-Gericht: Gefahr von Völkermord in Gaza

Der Internationale Gerichtshof hat im Gazastreifen eine Gefahr des Völkermords festgestellt, jedoch Israel nicht dazu verpflichtet, den Militäreinsatz zu beenden. Das höchste Gericht der Vereinten Nationen hat Israel jedoch aufgefordert, zusätzliche Schutzmaßnahmen für Palästinenser zu ergreifen, um den Völkermord zu verhindern.
Die Richter senden ein eindeutiges Signal. Sie erkennen die Möglichkeit, dass die Völkermord-Konvention verletzt werden könnte. Israel hat die Vorwürfe Südafrikas als unbegründet abgelehnt und sich auf das Recht zur Selbstverteidigung nach dem verheerenden Massaker der Hamas und anderer Terrorgruppen am 7. Oktober berufen.
Völkermord-Verfahren nicht abgeschlossen
Die Richter haben einem Eilantrag Südafrikas nur teilweise entsprochen, der eine sofortige Einstellung der militärischen Handlungen gefordert hatte. Israel ist jedoch verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu ergreifen und mehr humanitäre Hilfe zuzulassen. Laut den Richtern muss Israel auch alles tun, um Aufrufe zum Völkermord zu verhindern und zu bestrafen.
Es handelt sich um eine vorläufige Entscheidung in dem Völkermord-Verfahren. Südafrika hat Ende Dezember eine Klage gegen Israel eingereicht. Das Gericht hat jedoch noch nicht abschließend über den Hauptvorwurf des Völkermordes entschieden. Ein solches Verfahren kann sich über mehrere Jahre hinziehen.
Die Entscheidungen des UN-Gerichts sind verpflichtend. Die Richter haben jedoch keine Möglichkeit, diese durchzusetzen. Es ist unklar, ob Israel diese Anordnung befolgen wird. Es ist nicht bekannt, wann das Verfahren zum Hauptvorwurf des Völkermordes beginnen wird.








