Können Staaten für Schäden durch zu hohe Emissionen von Treibhausgasen belangt werden? Vom Klimawandel bedrohte Inselstaaten sehen das so – und bekommen Unterstützung von UN-Richtern.
UN-Gericht: Versäumnisse beim Klimaschutz völkerrechtswidrig
Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat erklärt, dass Staaten, die Klimaschutz-Verpflichtungen aus internationalen Abkommen verletzen, unter bestimmten Umständen rechtlich belangt werden können. Länder, die keine oder unzureichende Maßnahmen zum Schutz des Planeten vor dem Klimawandel ergreifen, verstoßen gegen das Völkerrecht.
«Das Versäumnis eines Staates, geeignete Maßnahmen zum Schutz des Klimasystems zu ergreifen, kann eine völkerrechtswidrige Handlung darstellen», sagte Gerichtspräsident Yuji Iwasawa bei der Verlesung des von der UN-Vollversammlung in Auftrag gegeben Gutachtens im Haager Friedenspalast.
Die Aussage des IGH ist zwar nicht bindend, jedoch könnte sie laut Völkerrechtsexperten Einfluss auf Klimaprozesse weltweit haben. Das Gutachten wird als historisch angesehen.
Im Prozess forderten kleine Inselstaaten und Entwicklungsländer das höchste UN-Gericht auf, Klimaschutz als völkerrechtliche Verpflichtung festzulegen. Vertreter der Organisation für afrikanische, karibische und pazifische Staaten betonten, dass es für diese Staaten um das Überleben gehe, was im bisher umfangreichsten Verfahren vor dem IGH deutlich wurde.
Zu Forderungen nach Wiedergutmachungsleistungen von Staaten, die große Mengen an Treibhausgasen ausstoßen und dabei nicht genug zur Bekämpfung des Klimawandels tun, erklärte der IGH, darüber könne nur von Fall zu Fall konkret entschieden werden. Wiedergutmachungen könnten etwa darin bestehen, dass entstandene Schäden an der Infrastruktur eines betroffenen Landes behoben werden, sofern dies möglich ist. Das Gericht machte aber auch klar, dass sich entsprechende Verfahren sehr kompliziert gestalten könnten.