37 Hilfsorganisationen sollen ihre Arbeit im Gazastreifen einstellen. Was Israel dazu sagt und was Türk von anderen Ländern verlangt.
UN-Menschenrechtskommissar nennt Israels Vorgehen «empörend»

Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, protestiert gegen ein drohendes Verbot von Einsätzen zahlreicher internationaler Hilfsorganisationen im Gazastreifen. Die israelischen Behörden haben für die Arbeit ab 1. Januar 2026 eine Registrierung gefordert, die viele Organisationen als gesetzeswidrig ablehnen. Sie müssen ihre Aktivitäten nach Angaben des Außenministeriums bis März endgültig einstellen. Betroffen ist unter anderem «Ärzte ohne Grenzen».
Türk bezeichnete das Vorgehen der israelischen Regierung als «empörend». «Dies ist der jüngste Fall einer Reihe von unrechtmäßigen Beschränkungen des humanitären Zugangs», teilte er in Genf mit. Er forderte Länder auf, alles zu tun, um die Regierung in Israel umzustimmen. Zehn Außenministerinnen und Außenminister aus Europa sowie Kanada und Japan haben bereits an die israelische Regierung geschrieben.
«Die Registrierungspflicht dient dazu, die Beteiligung terroristischer Elemente zu verhindern und die Integrität der humanitären Arbeit zu schützen», so das israelische Außenministerium. Nach Angaben des Diaspora-Ministeriums sind bisher 37 Organisationen vom Entzug der Zulassung betroffen.
«Verstoß gegen humanitäre Grundsätze»
Unter anderem müssen die Organisationen alle vertraulichen Informationen über ihre palästinensischen Mitarbeiter offenlegen, um diese zu registrieren. Die Bestimmungen sind unklar und ermöglichen willkürliche Entscheidungen, so sagte Athena Rayburn der Deutschen Presse-Agentur. Sie ist Direktorin von Aida, einem Netzwerk von über 100 Hilfsorganisationen in den besetzten palästinensischen Gebieten. Israel fordert die Entlassung von Mitarbeitern, die von der Regierung nicht akzeptiert werden, ohne Angabe von Gründen.
«Die Zustimmung einer Konfliktpartei zur Überprüfung unserer Mitarbeiter, insbesondere unter Besatzungsbedingungen, stellt einen Verstoß gegen humanitäre Grundsätze dar, insbesondere gegen die Grundsätze der Neutralität und Unabhängigkeit», teilte sie auf Anfrage mit. Die Organisationen würden damit auch gegen palästinensische Gesetze sowie solche in ihren Heimatländern verstoßen. Die Organisationen hätten Überprüfungen der Mitarbeiter durch neutrale Akteure angeboten, aber Israel sei darauf nicht eingegangen.








