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UN: Mögliche Kriegsverbrechen bei Geiselbefreiung

Bei der Befreiung der vier israelischen Geiseln im Gazastreifen sind nach Berichten mehr als 270 Menschen umgekommen. Das UN-Menschenrechtsbüro erhebt schwere Vorwürfe gegen Israel.

Israelische Militäroffiziere im Einsatz.
Foto: Majdi Mohammed/AP/dpa

Das UN-Menschenrechtsbüro hat im Bezug auf die israelische Geiselbefreiung im Gazastreifen aufgrund der hohen Opferzahl auf palästinensischer Seite von potenziellen Kriegsverbrechen gesprochen.

«Wir sind zutiefst schockiert über die Auswirkungen des Einsatzes der israelischen Streitkräfte zur Befreiung von vier Geiseln in Nuseirat auf die Zivilbevölkerung», teilte das Büro in Genf mit. Die Experten bezweifelten, dass die Prinzipien des humanitären Völkerrechts eingehalten wurden. «Es war katastrophal, wie diese Aktion ausgeführt worden ist, weil Zivilisten mittendrin waren», sagte der Sprecher des Büros, Jeremy Laurence.

Mögliche Kriegsverbrechen auch auf palästinensischer Seite

Auch auf der palästinensischen Seite könnten Kriegsverbrechen begangen worden sein. Dazu gehört das Festhalten der Geiseln in einem dicht besiedelten Gebiet, was sowohl die Geiseln als auch palästinensische Zivilisten in Lebensgefahr bringt. Die endgültige Feststellung von Kriegsverbrechen könnten nur Gerichte leisten, sagte Laurence.

Eine der Geiseln hat angegeben, dass sie während der fast achtmonatigen Geiselhaft von einer Wohnung zur anderen gebracht wurde und zuletzt bei einer Familie untergebracht war. Das verstößt gegen das humanitäre Völkerrecht, betonte Laurence. Dennoch müssen die Prinzipien bei einer Befreiungsaktion berücksichtigt werden.

Laut der von der islamistischen Hamas kontrollierten Gesundheitsbehörde wurden bei der Befreiung der vier israelischen Geiseln, die am 7. Oktober 2023 bei einem Terrorüberfall aus Israel entführt wurden, im Flüchtlingslager Nuseirat mehr als 270 Menschen getötet. Der Sprecher konnte keine Informationen zu Berichten bestätigen, dass israelische Soldaten sich während der Rettungsaktion in einem Hilfsgüterlastwagen versteckt haben sollen, da das Büro keine eigenen Erkenntnisse dazu hatte.

Die Prinzipien des humanitären Völkerrechts 

Es handelt sich um drei Prinzipien, die bei bewaffneten Konflikten im humanitären Völkerrecht festgelegt sind. Das Unterscheidungsprinzip besagt, dass Konfliktparteien immer zwischen Zivilbevölkerung und zivilen Objekten einerseits und Militär und militärischen Einrichtungen andererseits unterscheiden müssen. Das Notwendigkeitsprinzip besagt, dass ein möglicher Kollateralschaden – zivile Opfer oder Zerstörung ziviler Einrichtungen – im Verhältnis zum militärischen Vorteil stehen muss. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip besagt, dass Schäden so gering wie möglich gehalten werden müssen.

dpa