Seit Jahren fährt Viktor Orbans Regierung einen harten Kurs gegen Flüchtlinge – und verstößt immer wieder gegen EU-Asylrecht. Der Europäische Gerichtshof verurteilt Ungarn nun zu einem Zwangsgeld.
Ungarn für Asylpolitik verurteilt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat aufgrund der Asylpolitik Ungarns finanzielle Sanktionen verhängt. Aufgrund der Nichtumsetzung höchstrichterlicher Entscheidungen zum Asylsystem muss Ungarn 200 Millionen Euro sowie ein tägliches Zwangsgeld von einer Million Euro für jeden Tag des Verzugs zahlen, entschieden die Richter am Donnerstag in Luxemburg. Die Vertragsverletzung besteht darin, dass Ungarn bewusst eine gemeinsame Politik der Union umgeht. Dies wird als eine ganz neue und außergewöhnlich schwere Verletzung des EU-Rechts angesehen.
Ungarns rechtsnationale Regierung wurde bereits mehrmals von der EU-Kommission gerügt aufgrund seiner strengen Flüchtlingspolitik. Der EuGH hat in vorherigen Urteilen bereits wichtige Teile des ungarischen Asylsystems als rechtswidrig befunden.
Kaum Änderungen nach Urteil von 2020
Hintergrund der aktuellen Entscheidung ist eine Klage der EU-Kommission aus dem Jahr 2022. Die Brüsseler Behörde überwacht in der Staatengemeinschaft die Einhaltung des gemeinsamen Rechts. Die EU-Kommission befand, dass Budapest ein früheres Urteil des EuGH aus dem Dezember 2020 zum ungarischen Asylsystem nicht ausreichend umgesetzt habe.
Die Richter entschieden damals, dass verschiedene Regelungen gegen EU-Recht verstoßen. Dies betraf unter anderem Verfahren in den mittlerweile geschlossenen Transitlagern an der Grenze zu Serbien. Neue Regeln sahen vor, dass Schutzsuchende unter Umständen ein Vorverfahren in ungarischen Botschaften durchlaufen mussten, bevor sie gegebenenfalls nach Ungarn einreisen durften, um dort Asyl zu beantragen. Auch diese Regelung kippte der EuGH im vergangenen Jahr.
Die EU-Kommission kritisierte im aktuellen Verfahren, dass Ungarn trotz des Urteils von 2020 immer noch nicht die notwendigen Schritte unternommen hat, um einen effektiven Zugang zum Asylverfahren sicherzustellen.
Richter: Ungarns Politik ist eine Bedrohung für die EU
Die Richter folgten nun größtenteils: Budapest verletzt den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit im Bereich des internationalen Schutzes und die Vorschriften über die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger. Dieses Verhalten stellt eine erhebliche Bedrohung für die Einheit des EU-Rechts dar.
Ungarn ist nicht das einzige Land, dem in den vergangenen Jahren ein Zwangsgeld auferlegt wurde. Polen wurde 2021 vom EuGH zu einer Zahlung von einer Million Euro täglich verurteilt, weil es höchstrichterliche Entscheidungen zu einer umstrittenen Justizreform nicht umgesetzt hatte. Der Betrag wurde später halbiert.








