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Ungarn will aus Internationalem Strafgerichtshof austreten

Ungarn plant Austrittsverfahren einzuleiten, obwohl Verpflichtungen bei laufenden Ermittlungen weiter bestehen bleiben.

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Ungarn wird aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) austreten. (Archivbild)
Foto: Peter Dejong/AP POOL/AP/dpa

Ungarn plant, aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) auszutreten. Dies gab der ungarische Kanzleramtsminister Gergely Gulyas gegenüber der staatlichen Nachrichtenagentur MTI bekannt. Die Ankündigung erfolgte kurz nach der Ankunft des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu in Ungarn.

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Gulyas sagte weiter, dass die ungarische Regierung das Austrittsverfahren noch am Donnerstag beginnen wolle. Er betonte, dass das Land gemäß seiner Verfassung und internationalem Recht handeln werde. Gemäß dem Grundlagenvertrag des IStGH tritt ein Austritt ein Jahr nach der schriftlichen Kündigung in Kraft. Das Gericht reagierte nicht direkt auf die Ankündigung.

Orban hatte in Missachtung des Gerichts Einladung ausgesprochen

Viktor Orban, der Ministerpräsident Ungarns, hat bereits deutlich gemacht, dass er sich nicht an die Vorgaben für ein Mitglied des IStGH gebunden fühlt, nachdem der internationale Haftbefehl gegen Netanjahu erlassen wurde. Orban hat daraufhin demonstrativ seinen Verbündeten eingeladen.

Ungarn ist als einer der 125 Vertragsstaaten des Gerichts verpflichtet, ihn festzunehmen. Das Römische Statut besagt, dass die Mitgliedstaaten des Gerichts Anordnungen ausführen müssen. Wenn sich ein Gesuchter auf ihrem Hoheitsgebiet befindet, müssen sie Haftbefehle vollstrecken.

Verpflichtungen bleiben trotz Austritt bestehen

Durch den Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof entzieht sich Ungarn nicht der Verpflichtung, den Haftbefehl gegen Netanjahu zu vollstrecken. Der Austritt aus dem Statut des Gerichts tritt erst ein Jahr nach Eingang der schriftlichen Austrittserklärung in Kraft. Trotzdem bleiben die Verpflichtungen bestehen, die ein Vertragsstaat während seiner Mitgliedschaft übernommen hatte. Daher muss Ungarn auch nach dem Austritt weiterhin mit dem Gericht zusammenarbeiten, wenn die Ermittlungen vor dem Austritt begonnen hatten.

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Die Auswirkungen für Ungarn sind jedoch voraussichtlich begrenzt: Wenn ein Staat seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann das Gericht den Fall zwar der Vertragsstaatenkonferenz vorlegen. Diese kann dann über weitere Maßnahmen gegen den Staat entscheiden. Allerdings wird dies wahrscheinlich keine großen Folgen haben. Das Gericht hingegen hat viel zu verlieren. Wenn seine Anordnungen missachtet werden, wird die Autorität des Gerichts untergraben.

Erste Reise Netanjahus nach Europa seit Haftbefehl

Die Ankündigung des Austritts Ungarns erfolgte nur wenige Stunden nach der Ankunft des israelischen Regierungschefs Netanjahu zu einem mehrtägigen Besuch in Budapest. Dies bestätigte der ungarische Verteidigungsminister Kristof Szalay-Bobrovniczky, der ihn am Flughafen empfing. Es ist Netanjahus erste Reise nach Europa, seit der IStGH im vergangenen November einen Haftbefehl gegen ihn wegen seines Vorgehens im Gaza-Krieg erlassen hat. Seine Rückreise ist für Sonntag geplant.

Laut israelischen Medienplänen plante Netanjahu am Donnerstag, neben Orban, auch den ungarischen Staatspräsidenten Tamas Sulyok zu treffen. Details zu dem Besuch wurden – entgegen der üblichen Praxis – nicht im Voraus bekannt gegeben. Das Pressebüro des ungarischen Ministerpräsidenten hat sich auch auf Anfrage nicht dazu geäußert. Angesichts des Haftbefehls gegen Netanjahu ist der heikle Charakter des Besuchs offensichtlich.

Zwei Politiker, ein gemeinsames Muster

Orban und Netanjahu haben schon lange gute Beziehungen. Beide Politiker sind sich einig, dass eine Regierung mit weitreichenden Befugnissen ohne zu viele Einschränkungen der Gewaltenteilung am besten ist. Sie sehen eine unabhängige Justiz, eine offene Gesellschaft und freie, kritische Medien als Hindernisse für ihre politischen Ziele.

Orban unterstützt bedingungslos die Vorgehensweise der Regierung Netanjahus im Gaza-Krieg. Als Mitglied der Europäischen Union hat Ungarn wiederholt Resolutionen blockiert, die sich für Waffenruhen und mehr Rücksichtnahme auf die palästinensische Zivilbevölkerung im Gazastreifen aussprachen. Aufgrund von Verstößen gegen rechtsstaatliche Grundregeln hat die EU auch einen Teil der europäischen Fördermittel für Ungarn entzogen oder eingefroren.

dpa