SPD und Grüne haben einen Vorschlag für einen besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt vorgelegt. Rechtspolitiker der Union sehen hier keinen Raum für eine Einigung auf den letzten Metern.
Union benennt Voraussetzungen für Gewaltschutzgesetz
Für ein effektives Gesetz zum Schutz von Betroffenen häuslicher Gewalt haben Rechtspolitiker der Union drei Voraussetzungen benannt. Vor möglichen Gesprächen von Unionspolitikern mit Mitgliedern der Fraktionen von SPD und Grünen zu einem solchen Vorhaben sagte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz: «Die dramatische Zunahme von Gewalt gegen Frauen muss sofort und nachhaltig gestoppt werden.»
Der Gesetzentwurf von SPD und Grünen für ein Gewaltschutzgesetz, über den der Bundestag am Freitag erstmals beraten hatte, enthält jedoch kaum effektive Maßnahmen dafür.
Ihre Fraktion fordere deshalb einen «Drei-Ebenen-Ansatz», sagte Lindholz der Deutschen Presse-Agentur: Zunächst brauche es eine schnelle Verständigung mit den Ländern, um die Finanzierung der Frauenhäuser zu sichern und einen zügigen Ausbau von Plätzen in solchen Zufluchtsstätten zu garantieren. Außerdem müsse klargestellt werden, dass hier nur Frauen aufgenommen werden, keine Transfrauen.
«Auf der zweiten Ebene benötigen wir als starke Präventionsmaßnahme unbedingt die Möglichkeit einer elektronischen Fußfessel für Gewalttäter, damit Männer wirksam Abstand halten», sagte die CSU-Politikerin.
Krings: Konsequente Sanktionen bis hin zur Strafhaft
Die dritte Ebene, auf der die Union Änderungsbedarf anmeldet, ist die der Strafverfolgung. «Dass Frauen aus ihrer Wohnung vor Männern ins Frauenhaus fliehen müssen, dürfen wir nicht als Normalfall bei Gewalt in der Familie hinnehmen», sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Günter Krings. Wichtig seien im Umgang mit den Tätern schnelle Verfahren und konsequente Sanktionen bis hin zur Strafhaft.
Gemäß einer Analyse des Bundeskriminalamts wurden im Vorjahr 180.715 Frauen als Opfer häuslicher Gewalt von der Polizei erfasst. Dies bedeutete einen Anstieg um 5,6 Prozent im Vergleich zu 2022.
Der Gesetzentwurf der Koalition sieht vor, dass Betroffene einen kostenfreien und niedrigschwelligen Zugang zu Schutz und Beratung durch einen Rechtsanspruch erhalten. Die Länder müssen außerdem sicherstellen, dass ein bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten zur Verfügung steht.
Es existiert ein Entwurf des Bundesjustizministeriums zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung von Tätern, zu dem Länder und Verbände bis zum 13. Dezember Stellung nehmen können. Es ist jedoch unklar, ob dieser noch vor der für Februar geplanten Neuwahl von Kabinett, Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird.