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Union und SPD sondieren – Schweigen zum Verhandlungsstand

Am Donnerstag will die EU auf den Eklat zwischen den USA und der Ukraine reagieren. Gelingt es Union und SPD bis dahin, einen Finanzrahmen für eine künftige schwarz-rote Regierung abzustecken?

CDU-Chef Friedrich Merz kommt zu den Sondierungsgesprächen von Union und SPD.
Foto: Kay Nietfeld/dpa

Die Union und die SPD haben bis spät in die Nacht Sondierungsgespräche zur Bildung einer Regierungskoalition geführt. Die Verhandlungen werden am Dienstag fortgesetzt. Kurz vor Mitternacht endete die Runde, es wurden zunächst keine Ergebnisse bekannt gegeben.

Das Zerwürfnis zwischen den USA und der Ukraine setzt die Politik unter Zeitdruck. Die für die weitere Ukraine-Hilfe so wichtigen Finanzfragen sollen sehr schnell geklärt werden – möglichst bis zum EU-Gipfel am Donnerstag.

Der CDU-Chef Friedrich Merz sagte, dass das Ziel sei, die Finanzfragen vor dem EU-Gipfel zu klären. Bei dem Treffen wollen die Europäer auf den Eklat zwischen US-Präsident Donald Trump und dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj reagieren und einen gemeinsamen Kurs auf dem Weg zum Frieden für die Ukraine abstecken. Dabei wird es um weitere Finanz- und Militärhilfen für das von Russland angegriffene Land und um die Stärkung der europäischen Streitkräfte gehen, um unabhängiger von den USA zu werden.

Zwei getrennte Sondervermögen in Milliardenhöhe im Gespräch

Sowohl Merz als auch SPD-Chef Lars Klingbeil haben kürzlich betont, dass nicht nur für die Ukraine und die Landesverteidigung finanzielle Klarheit geschaffen werden muss, sondern auch für andere Bereiche wie Infrastruktur, Soziales und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit. Seit dem Wochenende wird über zwei separate Sondervermögen im dreistelligen Milliardenbereich für Verteidigung und Infrastruktur diskutiert. Als Alternative wird eine Reform der Schuldenbremse in Betracht gezogen, um den Finanzspielraum grundsätzlich zu erweitern.

Beide Schritte erfordern eine Änderung des Grundgesetzes und somit eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag, die weder die Union noch die SPD zusammen mit den Grünen im neuen Parlament haben. Die AfD und die Linke können also blockieren. Daher wird über einen Beschluss des alten Parlaments vor dessen Auflösung am 25. März nachgedacht. Für eine Grundgesetzänderung ist auch eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat, der Länderkammer, erforderlich.

dpa