Mindestunterhalt steigt minimal, außer für Studierende. Bedarfssatz für Studierende erhöht sich deutlich.
Neue Düsseldorfer Tabelle 2025: Kaum Veränderungen beim Unterhalt für Trennungskinder

Laut der neuen Düsseldorfer Tabelle 2025 steigt der Unterhalt für Trennungskinder im kommenden Jahr kaum. Getrennt lebende Väter oder Mütter müssen für ihre Kinder fast genauso viel bezahlen wie zuvor – außer für Studierende.
Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder erhöht sich ab dem neuen Jahr bis zum 6. Geburtstag auf 482 Euro anstelle von bisher 480 Euro, für die Zeit vom 6. bis zum 12. Geburtstag auf 554 Euro anstelle von bisher 551 Euro und für die Zeit vom 12. bis zum 18. Geburtstag auf 649 Euro anstelle von bisher 645 Euro pro Monat. Volljährige Kinder müssen mindestens 693 Euro (statt bisher 689 Euro) erhalten.
Deutlich mehr für Studierende
Der Bedarfssatz für Studierende, die nicht bei ihren Eltern oder einem Elternteil leben, steigt von 930 auf 990 Euro. Im Vorjahr war dieser unverändert geblieben, während die Bedarfssätze für jüngere Kinder deutlich gestiegen waren.
Die Mindestsätze erhöhen sich mit jeder Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen. Die Einkommensgruppen bleiben im Jahr 2025 unverändert. Es gibt weiterhin 15 Einkommensgruppen. Die erste Einkommensgruppe endet nach wie vor bei 2.100 Euro, die 15. Einkommensgruppe bei 11.200 Euro.
Selbstbehalt unverändert
Der Selbstbehalt, der dem Unterhaltspflichtigen als notwendiger Eigenbedarf belassen wird, bleibt ebenfalls unverändert zum Vorjahr und beträgt für nicht erwerbstätige Väter und Mütter 1.200 Euro und für Erwerbstätige 1.450 Euro. Auf den Bedarf des Kindes wird das Kindergeld angerechnet – für minderjährige Kinder in der Regel zur Hälfte und für volljährige Kinder vollständig.
Die Düsseldorfer Tabelle ist die Richtlinie aller Oberlandesgerichte in Deutschland zur Bestimmung und Berechnung des Kindesunterhalts. Seit 1979 wird sie vom Düsseldorfer Oberlandesgericht herausgegeben und dient als anerkanntes Instrument zur Festlegung des angemessenen Unterhalts.
Die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages ist an ihrer Erstellung beteiligt. Die Festsetzung des Unterhalts durch die Familiengerichte bundesweit erfolgt anhand der Düsseldorfer Tabelle.