Die geplante Kürzung des Unterhaltsvorschusses könnte für alleinerziehende Mütter bis zu 10.000 Euro Verlust bedeuten. Mit dem neuen Gesetzesentwurf endet die Unterstützung künftig früher, was die finanzielle Situation vieler Familien erheblich belasten könnte.
Wie wirken sich Unterhaltsvorschusskürzungen auf die Finanzen von Müttern aus?

Die geplante Reduzierung des Unterhaltsvorschusses in Deutschland könnte für viele Alleinerziehende gravierende finanzielle Folgen haben. Aktuell profitieren über 850.000 Kinder von dieser staatlichen Hilfe, da zahlreiche Väter ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat angekündigt, dass die Zahlungen künftig nicht mehr bis zum 18. Geburtstag, sondern bereits mit dem 16. Geburtstag des Kindes enden sollen.
Diese Reform könnte für betroffene Alleinerziehende einen monatlichen Verlust von bis zu 394 Euro zur Folge haben. Über einen Zeitraum von zwei Jahren summiert sich dieser Verlust auf 9.456 Euro; bei zwei Kindern wären es bereits 18.912 Euro. Diese Angaben beziehen sich auf die Regelungen für das Jahr 2026, wobei die Höhe des Unterhaltsvorschusses jährlich neu festgelegt wird.
Prien begründet die Änderung damit, dass der Unterhaltsvorschuss zu einer der größten finanziellen Belastungen für die Kommunen geworden sei. Seit der letzten Reform im Jahr 2017 sind die Kosten für die Kommunen auf das Vierfache angestiegen.
Ursachen für die steigenden Kosten
Die von Prien präsentierten Zahlen sind nachvollziehbar. Im vergangenen Jahr beliefen sich die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss laut Bundesfamilienministerium auf rund 3,3 Milliarden Euro. Vor der Reform im Jahr 2016 lagen diese Ausgaben nur bei 861 Millionen Euro, was einen Anstieg von 280 Prozent darstellt. Besonders stark war der Kostenanstieg im Jahr 2018, als die Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr nahezu doppelt so hoch waren, obwohl die Leistung kaum erhöht wurde.
Ein zentraler Faktor für diesen Anstieg ist die nahezu Verdopplung der Kinder, für die Mütter Unterstützung beantragten. Wurden 2016 noch etwa 427.000 Kinder gefördert, stieg diese Zahl 2017 auf 641.000 und 2018 auf 806.000. Im letzten Jahr erreichte die Zahl 856.000 Kinder. Ein weiterer, kleiner Anstieg wurde auch für 2024 festgestellt, als die Zahlungen für Teenager ab 12 Jahren erhöht wurden.
Einordnung der Kostensteigerung
Obwohl der Anstieg um 280 Prozent alarmierend klingt, sollten diese Zahlen im richtigen Kontext betrachtet werden. Die gesamten kommunalen Ausgaben beliefen sich im vergangenen Jahr auf 423,3 Milliarden Euro. Daraus ergibt sich, dass der Unterhaltsvorschuss lediglich 0,8 Prozent dieser Summe ausmacht. Hinzu kommt, dass der Bund 40 Prozent der Kosten erstattet, während die restlichen 60 Prozent von den Bundesländern getragen werden, die diese Ausgaben an die Kommunen weitergeben können, abhängig von den jeweiligen Landesregelungen.
Selbst im ungünstigsten Fall würde der Unterhaltsvorschuss nur 2,0 Milliarden Euro oder 0,5 Prozent der kommunalen Haushalte ausmachen. Diese Zahlen beziehen sich jedoch ausschließlich auf die Bruttoleistungsausgaben, da der Staat auch Einnahmen aus dem Vorschuss generiert.
Rückzahlungspflichten der Elternteile
Der Unterhaltsvorschuss wird gewährt, wenn der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, keinen oder unzureichenden Unterhalt zahlt. In der Regel handelt es sich hierbei um den Vater, der gesetzlich verpflichtet ist, bestimmte Zahlungen zu leisten, deren Höhe sich an seinem Einkommen orientiert. Häufig verweigern Väter jedoch die Zahlung oder sind finanziell nicht in der Lage, diese zu leisten. In solchen Fällen springt der Staat ein, um die Versorgung der Kinder zu garantieren, und holt sich die geleisteten Beträge jedoch von den Vätern zurück.
Dieser Rückgriff erweist sich oft als langwierig, was dazu führt, dass die Ausgaben häufig die Einnahmen übersteigen. Die Rückgriffsquote ist in den letzten Jahren rückläufig. So konnten die Behörden im Jahr 2025 lediglich 18 Prozent der gezahlten Vorschüsse zurückgewinnen, während es 2016 noch 23 Prozent waren. Mit etwa 21 Prozent verzeichnete Baden-Württemberg die höchste Rückholquote, während Hamburg und Bremen mit 11 und 12 Prozent die niedrigsten Werte aufwiesen.
Höhe des Unterhaltsvorschusses und mögliche Sanktionen
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter des Kindes. Bis zum sechsten Geburtstag beträgt die Unterstützung 227 Euro pro Monat, zwischen dem sechsten und zwölften Geburtstag sind es 299 Euro, und bis zur Volljährigkeit 394 Euro. Neben der angestrebten Kürzung des Vorschusses denkt Prien auch über schärfere Sanktionen gegen säumige Elternteile nach. So könnte beispielsweise der Führerschein entzogen werden, wenn falsche Angaben gemacht oder Auskünfte verweigert werden.
Quellen: Focus, tagesschau
Bildquelle: depositphotos








