Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Urteil im Prozess um Solinger Terroranschlag erwartet

Im Prozess um den Terroranschlag von Solingen will das Oberlandesgericht in Düsseldorf sein Urteil verkünden. Dem geständigen Angeklagten droht die Höchststrafe.

Der Angeklagte hatte die Tat zu Prozessbeginn gestanden. (Archivbild)
Foto: Federico Gambarini/dpa

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht wird heute, gut ein Jahr nach dem Terroranschlag von Solingen, das Urteil gegen den geständigen Attentäter verkünden.

Issa al Hasan, 27 Jahre alt, könnte aufgrund von dreifachem Mord, zehnfachem Mordversuch und seiner Zugehörigkeit zur Terrororganisation Islamischer Staat zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt werden.

Die Bundesanwaltschaft und alle Nebenklägeranwälte haben dies beantragt. Die Verteidiger waren nur gegen die Sicherungsverwahrung.

Drei Tote, acht Verletzte

Am 23. August 2024 wurden bei einem Angriff mit einem Messer auf dem Stadtfest in Solingen drei Menschen getötet und acht verletzt. Der Täter, ein Syrer, hatte gezielt von hinten auf die Hälse der Festbesucher eingestochen. Einen Tag später wurde er festgenommen.

Der Anschlag führte deutschlandweit zu einer Diskussion über die Flüchtlings- und Asylpolitik. In Nordrhein-Westfalen wurde daraufhin ein Sicherheitspaket mit zahlreichen Maßnahmen verabschiedet.

Issa al Hasan hatte zugegeben, den Messerangriff begangen zu haben, als der Prozess begann. Der Anschlag in Solingen war der erste in Deutschland seit dem Angriff auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016, zu dem sich der IS bekannt hatte.

Beweislage eindeutig 

Vor dem Anschlag hatte der abgelehnte Asylbewerber ein Bekennervideo aufgenommen und den Treueschwur auf den IS-Kalifen abgelegt. Dem psychiatrischen Gutachter stellte er sich mit den Worten vor: «Ich bin Issa, ich habe drei Leute umgebracht. Da bekommt man 80 Jahre. Ich warte auf den Tod.»

Seine Tat bezeichnete er zunächst als Rache für die Massaker «der Kreuzzügler» an Muslimen in Bosnien, dem Irak und weiteren Ländern, ein anderes Mal gab er an, es seien die toten Kinder im Gazastreifen und die Waffenlieferungen Deutschlands an Israel gewesen, die ihn zu der Tat getrieben hätten. 

Die Bundesanwaltschaft bezeichnete ihn als Dschihadisten und Islamisten, der seit 2019 radikalisiert wurde. Er habe darauf bestanden, dass der IS den Anschlag für sich beansprucht, was dann auch passiert sei.

Hohes Rückfallrisiko 

Der Angeklagte wurde vom Psychiater als rückfallgefährdet eingestuft. Obwohl sein Intelligenzquotient nur 71 beträgt, gibt es keine Anzeichen für eine verminderte Schuldfähigkeit.

Bei ihm kommt zusätzlich zur islamistischen Ideologie ein Mangel an Empathie und eine Faszination für Gewalt hinzu. Das Gericht wies darauf hin, dass für Issa al Hasan auch Sicherungsverwahrung in Betracht kommt.

Nebenklage-Vertreter Simon Rampp sagte, der Angeklagte habe friedlich feiernde Besucher des «Festivals der Vielfalt» im Dunkeln und von hinten mit einem Messer angegriffen. «Mehr Heimtücke geht nicht.» Die Version des Angeklagten, während der Tat unter einer Wahnvorstellung gelitten zu haben, sei eine plumpe Schutzbehauptung.

dpa