Um Entscheidungen im Europarat zu beeinflussen, soll Aserbaidschan Abgeordnete bestochen haben. Ein CSU-Mann hat die Weiterleitung von Geld eingeräumt. Nun gibt es ein Urteil in dem Fall.
Urteil in Korruptionsprozess: Bewährungsstrafe für CSU-Mann
Im Fall der sogenannten Aserbaidschan-Affäre wurde der ehemalige CSU-Bundestagsabgeordnete Eduard Lintner zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Das Münchner Oberlandesgericht stimmte der Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft zu, dass der 80-jährige Angeklagte sich der Bestechung von Mandatsträgern schuldig gemacht hat. Die Verteidigung hatte erfolglos auf einen Freispruch plädiert.
Gemäß der Anklage hat Aserbaidschan über Jahre hinweg erfolgreich versucht, Entscheidungen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) durch Geldzahlungen zu beeinflussen. Dies geschah teilweise auch mit Unterstützung von Lintner, der 33 Jahre lang im Bundestag saß, zeitweise Parlamentarischer Staatssekretär war und bis 2010 Mitglied der PACE war.
Lintner gab zu, dass er am Ende die Weiterleitung von Geldzahlungen aus Aserbaidschan an eine inzwischen verstorbene CDU-Bundestagsabgeordnete genehmigte. Diese sollte Entscheidungen im Interesse Aserbaidschans beeinflussen, nachdem Lintner nicht mehr Mitglied des Europarats war.
Tatsächlich flossen erste – verschleierte – Zahlungen aus Aserbaidschan an die CDU-Politikerin auch über eine Firma Lintners. Er selbst verteidigte sich vor Gericht mit den Worten: «Ich habe das Ganze für die Art von Lobbyismus gehalten, die bis heute praktisch allgegenwärtig ist.» Ganz am Ende des Prozesses bekräftigte er erneut, er sei sich keiner Straftat bewusst gewesen.
Verfahren gegen weiteren Ex-Abgeordneten abgetrennt
Neben Lintner waren im Prozess zunächst auch der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land und zwei weitere Beschuldigte angeklagt. Fischer, dem Bestechlichkeit vorgeworfen wird, hat die Vorwürfe bestritten – wie Lintner anfangs auch. Es gilt die Unschuldsvermutung. Nach einer Erkrankung Fischers und einer längeren Unterbrechung wurde das Verfahren gegen ihn abgetrennt – dieses muss später ganz neu starten. Das Verfahren gegen die zwei weiteren Mitbeschuldigten wurde gegen Zahlung von Geldauflagen vorläufig eingestellt.