Mehrfach ist die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck bereits wegen Volksverhetzung verurteilt. In Hamburg ist der nächste Richterspruch gegen die Seniorin erfolgt – begleitet von lautem Protest.
Haftstrafe für 95-jährige Holocaust-Leugnerin

Immer wieder leugnete sie, dass in Auschwitz massenhaft Menschen ermordet wurden: Wegen Volksverhetzung hat das Landgericht Hamburg die 95-jährige Ursula Haverbeck zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. «Sie haben vorsätzlich geleugnet», sagte die Vorsitzende Richterin in dem Berufungsverfahren zu der Angeklagten. «Sie wussten, dass das, was Sie sagten, verbreitet wird.» Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Laut dem Hamburger Landgericht ist ein Berliner Urteil von 2022 in einem anderen Prozess in der Gesamtfreiheitsstrafe enthalten. Haverbeck wurde damals zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, hat die Haft jedoch bisher nicht angetreten. Vier Monate der in Hamburg verhängten Strafe gelten bereits als vollstreckt, da es zu mehrjährigen Verzögerungen im Verfahren gekommen war. Nach den Urteilen in Berlin und Hamburg soll Haverbeck also insgesamt weiterhin ein Jahr im Gefängnis verbringen.
Der Frau wurde von der Staatsanwaltschaft Volksverhetzung in zwei Fällen vorgeworfen. Haverbeck, die in Nordrhein-Westfalen lebt, hatte am 21. April 2015 am Rande des Lüneburger Prozesses gegen den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning vor Journalisten erklärt, dass Auschwitz kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager war. In einem Fernsehinterview des NDR-Magazins «Panorama» leugnete sie außerdem, dass es dort eine Massenvernichtung von Menschen gegeben habe. Historiker schätzen, dass die Nazis allein im KZ Auschwitz-Birkenau mindestens 1,1 Millionen Menschen ermordeten.
«Sie ist unbelehrbar»
Haverbeck, die in rechtsextremen Kreisen beliebt ist, wurde 2015 vom Amtsgericht in Hamburg zu zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Sie legte Berufung ein, aber der Prozess fand erst neun Jahre später in der Hansestadt statt.
«Sie ist unbelehrbar», hatte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer über die Frau gesagt. Die Anklage hatte eine etwas höhere Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten gefordert. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Es sei nicht bewiesen, dass seine Mandantin wollte, dass die Interviews veröffentlicht werden, lautete eines seiner Argumente.
Im voll besetzten Zuschauerraum unterbrachen Unterstützer der Angeklagten den Prozess trotz aller Ermahnungen mehrmals mit lauten Zwischenrufen. Sie applaudierten lautstark, als die Angeklagte in einem sehr langen, sogenannten letzten Wort einige ihrer Thesen wiederholte. Als einige Anhänger als Zeichen des Protestes den Raum verließen, rief ihnen die Vorsitzende Richterin nach: «Gehen Sie raus, ich brauche solche Zuschauer nicht.»
Seit Jahren müssen Strafgerichte immer wieder mit den Aussagen der notorischen Holocaust-Leugnerin Haverbeck umgehen. Im Jahr 2004 wurde die Seniorin zum ersten Mal verurteilt und erhielt eine Geldstrafe. Zuletzt wurden Strafen ohne Bewährung verhängt. Haverbeck verbrachte auch bereits mehr als zwei Jahre im Gefängnis wegen Holocaust-Leugnung.








