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US-Gericht weist Anklage gegen Ex-FBI-Chef ab

Eine Anklage in den USA gegen den Ex-FBI-Chef James Comey bekam große Aufmerksamkeit, weil er ein Widersacher von US-Präsident Trump ist. Jetzt nimmt der Fall eine unerwartete Wendung.

Das Verfahren gegen Ex-FBI-Chef Comey wurde abgewiesen (Archivbild)
Foto: Dana Verkouteren/AP/dpa

Ein US-Bundesgericht hat die Anklage gegen den scharfen Kritiker von US-Präsident Donald Trump, Ex-FBI-Chef James Comey, abgelehnt. Die Gericht begründete dies damit, dass die Staatsanwältin, die mit dem Fall betraut war, nicht ordnungsgemäß vom US-Justizministerium ernannt wurde. Sie hatte nur eine kommissarische Position inne. In den US-Medien wurde das Urteil als schwerer Rückschlag für Präsident Trump angesehen.

Anklage gegen Comey erfolgte nach Trumps Druck auf Justiz

Die Anklage gegen Comey wurde Ende September unter anderem wegen Falschaussage erhoben, nachdem Trump massiven Druck auf die Justiz ausgeübt hatte. Das Justizministerium teilte zu diesem Zeitpunkt mit, dass dem 64-Jährigen auch vorgeworfen wurde, eine Untersuchung des US-Kongresses behindert zu haben.

Die Anklage wurde nur wenige Tage nach Trumps dringender Aufforderung an seine Justizministerin Pam Bondi über die sozialen Medien bekannt, gegen Personen vorzugehen, die er als Feinde betrachtet. Der Präsident beklagte, dass viel geredet, aber nichts unternommen werde – und nannte explizit Comey.

Comey wurde 2013 von Barack Obama zum Direktor des FBI ernannt. Während Trumps erster Amtszeit leitete er die Untersuchungen zur russischen Einflussnahme auf die US-Wahlen 2016 und möglichen Verbindungen zwischen Moskau und Mitgliedern von Trumps Wahlkampfteam. Im Jahr 2017 wurde Comey von Trump im Zusammenhang mit den damals noch laufenden Ermittlungen entlassen.

Bei einer ersten Anhörung plädierte der ehemalige FBI-Chef laut US-Medienberichten auf unschuldig. Die Comey-Anklage erhielt viel Aufmerksamkeit, da Kritiker darin ein potentielles Beispiel dafür sehen, wie gezielt Druck auf Gegner von Trump und unliebsame Personen ausgeübt wird.

dpa