Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

US-Präsidentensohn: Überraschungsauftritt sorgt für Empörung

Hunter Biden platzt in eine Ausschusssitzung im Repräsentantenhaus. Dort wird darüber debattiert, ob er vor Gericht soll. Mit seinem Auftritt provoziert der Präsidentensohn.

Hunter Biden (M) verlässt eine Anhörung des House Oversight Committee.
Foto: Jose Luis Magana/FR159526 AP /dpa

Ein unerwarteter Auftritt des Sohnes des US-Präsidenten, Hunter Biden, im Repräsentantenhaus hat bei Republikanern für erhebliche Empörung gesorgt. Der 53-jährige Biden erschien ohne Vorankündigung während der Eröffnungsstatements in einer öffentlichen Sitzung des Kontrollausschusses und nahm zusammen mit seinem Anwalt in der vordersten Reihe Platz.

Das Gremium plant, Hunter Biden wegen Missachtung des Kongresses zur Verantwortung zu ziehen, da er sich geweigert hat, einer Vorladung zu einer Anhörung hinter verschlossenen Türen zu den Amtsenthebungsermittlungen gegen seinen Vater, US-Präsident Joe Biden, Folge zu leisten.

Sein plötzliches Auftreten führte zu chaotischen Szenen. Mehrere Republikaner fühlten sich provoziert durch das Erscheinen von Hunter Biden, zwei Abgeordnete beschimpften ihn als feige. Der Ausschussvorsitzende hatte vorübergehend Schwierigkeiten, die Ordnung in der Sitzung wiederherzustellen.

Was ihm vorgeworfen wird

Hunter Biden, der sich unter anderem wegen möglicher Steuerdelikte vor Gericht verantworten muss, hatte sich geweigert, hinter verschlossenen Türen vor dem Ausschuss auszusagen, bot Ende vergangenen Jahres aber an, in einer öffentlichen Anhörung auszusagen.

Der Präsidentensohn und seine Anwälte betonten, dass die in geschütztem Raum geäußerten Aussagen von den Republikanern selektiv wiedergegeben und somit die Aussagen von Hunter Biden manipuliert werden könnten. Aus diesem Grund bestand er darauf, nur öffentlich auszusagen.

Einige Republikaner bringen die Geschäfte von Hunter Biden in Verbindung mit dem US-Präsidenten. Die Republikaner in der Kammer führen Untersuchungen zu einem möglichen Amtsenthebungsverfahren gegen Joe Biden weiter.

Den Demokraten wird vorgeworfen, dass er sein öffentliches Amt zum finanziellen Vorteil seiner Familie missbraucht hat. Bisher haben sie jedoch keine eindeutigen Beweise für ein schweres Fehlverhalten vorgelegt. Es ist fraglich, ob am Ende der Ermittlungen tatsächlich ein Amtsenthebungsverfahren möglich ist.

Der Kontrollausschuss und der Justizausschuss beabsichtigen jeweils über eine Abstimmung zu entscheiden, ob Hunter Biden vor Gericht wegen Missachtung des Kongresses gestellt werden sollte. Danach müsste das Plenum des Repräsentantenhauses darüber befinden, ob es eine strafrechtliche Verfolgung empfiehlt. Die endgültige Entscheidung über eine mögliche Anklage wegen der Vorwürfe würde beim Justizministerium liegen.

dpa