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Trump setzt "Antifa-Ost" auf US-Terrorliste

Die Gruppe verübte Angriffe in Deutschland und Budapest. Kritik an möglicher politischer Instrumentalisierung des Labels "Antifa".

USA setzen linksextreme deutsche Gruppierung auf Terrorliste.
Foto: Soeren Stache/dpa

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump setzt die linksextreme deutsche Gruppe «Antifa-Ost» auf die Terrorliste. Auch drei weitere Gruppen aus Europa würden künftig darauf geführt, teilte das US-Außenministerium in Washington mit. 

Die Vereinigung «Antifa-Ost» habe zwischen 2018 und 2023 «zahlreiche Angriffe gegen Personen, die sie als „Faschisten“ oder Teil der „rechten Szene“ in Deutschland ansieht» verübt, hieß es in der Erklärung. Der Gruppe werde außerdem vorgeworfen, «Mitte Februar 2023 eine Reihe von Angriffen in Budapest verübt zu haben». Die anderen Gruppen agierten den Angaben zufolge vor allem in Italien und Griechenland.

Gruppen wie die islamistische Hamas, Al-Kaida und die Schiitenmiliz Hisbollah sind auf der US-Terrorliste aufgeführt. Diese Einstufung hat zur Folge, dass Mitglieder kein Einreisevisum in die USA erhalten, potenzielle Vermögenswerte eingefroren werden und Geschäftsbeziehungen mit ihnen strafbar sind.

«Antifa» hat keine klaren Hierarchien

Im September erklärte Trump auch Antifa-Strukturen in den USA zu Terrororganisationen – ein Schritt, dessen rechtliche Grundlage unklar war, da diese Einstufungen in den USA eigentlich nur für ausländische Organisationen gelten. Nach Einschätzung gemeinnütziger Forschungsinstitute und Bürgerrechtsorganisationen in den USA verfügt die Antifa-Bewegung über keine feste Organisationsstruktur und kommuniziert auch keine klaren Hierarchien. Für Deutschland kommt das Bundesamt für Verfassungsschutz zu einem ähnlichen Schluss.

Kritiker warnen, das Label «Antifa» könne theoretisch auch auf politische Gegner angewendet werden, die innerhalb des rechtlich geschützten Rahmens Trump kritisieren. 

Mutmaßliche «Antifa Ost»-Mitglieder sind in Deutschland und Ungarn angeklagt

Im Juli erhob die Bundesanwaltschaft in Deutschland in Düsseldorf Anklage gegen sechs mutmaßliche Mitglieder der Gruppe. Die Behörde in Karlsruhe beschuldigt sie, an Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Rechtsextremisten in Budapest im Februar 2023 beteiligt gewesen zu sein.

Es wird den Beschuldigten unter anderem vorgeworfen, Mitglieder einer kriminellen Vereinigung zu sein, gefährliche Körperverletzung begangen zu haben und versucht, Mord zu begehen. Vor dem Oberlandesgericht Dresden sind sieben weitere Mitglieder angeklagt, einige von ihnen auch wegen versuchten Mordes.

In Budapest steht ein weiteres mögliches Mitglied der Gruppe, Maja T., wegen mutmaßlicher Körperverletzungen vor Gericht, die auch bei den Protesten im Februar 2023 stattfanden. T. könnte eine Haftstrafe von bis zu 24 Jahren drohen, der Prozess wird im Januar fortgesetzt. Aufgrund schlechter Haftbedingungen befand sich T. im Juni in einem rund 40-tägigen Hungerstreik.

Es gibt verschiedene Einstufungen

Die Vereinigten Staaten unterscheiden bei der Einstufung von Terroristen zwischen weltweit agierenden Terroristen («Specially Designated Global Terrorists», SDGT) und ausländischen Terrororganisationen («Foreign Terrorist Organizations», FTO). Diese Unterscheidung ist relevant für die damit verbundenen Sanktionen. Zunächst sollen die vier europäischen Gruppen als «SDGTs» eingestuft werden, jedoch ist geplant, sie auch als «FTOs» zu klassifizieren. Dies soll ab dem 20. November erfolgen.

dpa