Viele Eigentümer warten noch auf ihren neuen Grundsteuerbescheid. Verbandschef rät zur Zurückhaltung bei Zahlungen, um Streit zu vermeiden.
Grundsteuerreform 2025: Kein Geld überweisen bis Bescheid erhalten
Ab 2025 gilt eine neue Berechnung der Grundsteuer – doch viele Eigentümer wissen noch immer nicht, wie teuer es wird. Der Eigentümerverband Haus und Grund rät allen Betroffenen deshalb, zu Jahresbeginn erst einmal kein Geld zu überweisen. Die alte Grundsteuer sei verfassungswidrig und müsse ab Januar nicht mehr gezahlt werden, sagte Verbandschef Kai Warnecke der «Bild». «Wer noch keinen neuen Grundsteuerbescheid hat, muss daher vorerst keine Grundsteuer zahlen.»
Laut dem Bericht des Verbandes haben rund zwei Drittel der Eigentümer und Vermieter noch keinen Bescheid von den Behörden erhalten. Um Streit über eventuelle Rückzahlungen zu vermeiden, empfiehlt Warnecke, erst danach zu zahlen.
Viele Kommunen haben ihre Hebesätze zuletzt angehoben
Das Bundesverfassungsgericht forderte die Reform der Grundsteuer, da bisher mit veralteten Grundstückswerten gerechnet wurde. In Zukunft werden in den Bundesländern teilweise unterschiedliche Methoden angewendet. Was sich jedoch nicht ändert: Die Kommunen haben das letzte Wort bei ihren Hebesätzen.
Das politische Versprechen besteht, dass die Grundsteuer im Durchschnitt nicht teurer wird – einige Eigentümer könnten jedoch mehr zahlen müssen, während andere weniger zahlen. Zudem haben viele Kommunen bereits im letzten Jahr ihre Sätze erheblich erhöht.
Eine der wichtigsten Einnahmequellen für Kommunen
Die Grundsteuer ist für die Kommunen eine der wichtigsten Einnahmequellen. Vor der Corona-Krise deckte sie etwa 15 Prozent ihrer Steuereinnahmen, aus denen dann Straßen, Schwimmbäder oder Theater bezahlt werden. Es handelt sich um eine jährliche Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden – allerdings kann ein Vermieter sie über die Nebenkostenabrechnung auch auf die Mieter umlegen. Die Höhe der Zahlung hängt vom Grundstück, dem darauf befindlichen Gebäude und dem kommunalen Hebesatz ab. Für die meisten Wohnungseigentümer geht es um einige Hundert Euro im Jahr, während Eigentümer von Mietshäusern oft vierstellige Beträge zahlen müssen.