Viel ist in den vergangenen Wochen über den vorbeugenden Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor dem Einfluss extremer Kräfte diskutiert worden. Nun äußert sich der Präsident des höchsten Gerichts.
Verfassungsgericht-Stärkung «alles andere als trivial»

Ein besserer Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Einflussnahme durch Extremisten ist nach Ansicht von Präsident Stephan Harbarth kein einfaches Unterfangen. Die Fragen zu dem Thema seien «alles andere als trivial», sagte Harbarth in Karlsruhe. Viele Modelle, die derzeit diskutiert würden, erwiesen sich «bei näherer Betrachtung als wesentlich vielschichtiger, als mancher öffentliche Debattenbeitrag erkennen lässt».
Die Ampel-Koalition plant, Einzelheiten zur Wahl und Amtszeit von Verfassungsrichtern nicht nur in einem einfachen Gesetz, sondern im Grundgesetz festzuschreiben, um das Erstarken extremer Parteien zu verhindern. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag ist dafür erforderlich, weshalb die Koalition auf die Unterstützung der Unionsfraktion angewiesen ist. In dieser Woche sollen Gespräche dazu stattfinden. Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz kann mit einfacher Mehrheit geändert werden.
Kein Kommentar zu den Vorschlägen
Harbarth betonte, dass es wichtig sei, die Diskussion in Ruhe, mit Sorgfalt und Abgewogenheit zu führen. Gerade in den Wochen der großen Verfassungsjubiläen des Jahres 2024 wäre dies ein starkes Signal. Das Grundgesetz, also die deutsche Verfassung, wurde vor 75 Jahren am 23. Mai 1949 erlassen.
Inhaltlich bezog der Präsident des höchsten deutschen Gerichts keine Stellung. «Zunächst liegt der Ball in Berlin», sagte Harbarth. Es sei Sache des Gesetzgebers, darüber zu entscheiden, ob und wie das Bundesverfassungsgerichtsgesetz oder das Grundgesetz geändert werden sollen. Nach langjähriger Staatspraxis gebe der Gesetzgeber vor einer Änderung, die das Gericht betrifft, diesem Gelegenheit, sich dazu zu äußern. «Vorher werden wir zu einzelnen Modellen nicht Stellung beziehen»
4828 neue Verfahren im vergangenen Jahr
Im Jahr zuvor hat das Bundesverfassungsgericht nach eigenen Angaben seinen Verfahrensbestand um etwa 18 Prozent reduziert. Es wurden 5352 Verfahren abgeschlossen, während 4828 neue hinzukamen. Dies sei weiterhin ein hohes Niveau, wie es im Jahresbericht 2023 heißt.
Laut Angaben waren 89 Prozent der Neueingänge Verfassungsbeschwerden. Die Erfolgsquote lag in den letzten zehn Jahren bei 1,66 Prozent. Im Durchschnitt dauerten etwa acht von zehn Verfahren seit 2014 bis zu einem Jahr. Drei Prozent der Verfahren zogen sich über mehr als drei Jahre hin.
Von Wahlgesetz bis Schweinehaltung
Seit seiner Gründung 1951 hat das Gericht bis Ende vergangenen Jahres 264.137 Eingänge verzeichnet. Von denen wurden 261.698 erledigt. Zu den größeren Entscheidungen 2023 zählten Urteile zum Haushalt, zur Parteienfinanzierung, zur Wiederholungswahl in Berlin und zur Wiederaufnahme von Strafverfahren zuungunsten Freigesprochener. Im laufenden Jahr soll es laut Harbarth unter anderem um das Bundeswahlgesetz gehen, die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND), Schweinehaltung, die Tübinger Verpackungssteuer und das Bafög.








