Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Verfassungsgericht: Wird der NPD der Geldhahn zugedreht?

Es ist ein symbolischer Akt, sollte das Bundesverfassungsgericht die NPD – heute Die Heimat – von der Parteienfinanzierung ausschließen. Das Urteil dürfte in die Debatte um ein AfD-Verbot einfließen.

Wird die NPD, heute Die Heimat, von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen? Zuletzt bekam sie ohnehin kein Geld vom Staat.
Foto: Stefan Sauer/dpa

Das Bundesverfassungsgericht wird heute bekannt geben, ob die rechtsextreme NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen wird. Dadurch würden auch die steuerlichen Vorteile der Partei, die mittlerweile in Die Heimat umbenannt wurde, und die Zuwendungen an sie entfallen. Es handelt sich um das erste Verfahren dieser Art in Karlsruhe. Der Gesetzgeber hatte die Möglichkeit geschaffen, die Finanzierung nach dem zweiten erfolglosen NPD-Verbotsverfahren im Jahr 2017 auszusetzen.

Das höchste deutsche Gericht lehnte damals ein Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) ab, da es keine Hinweise darauf gab, dass sie ihre verfassungsfeindlichen Ziele erreichen könnten. Daraufhin wurde vom Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, die Parteienfinanzierung auszuschließen. Der Bundestag, Bundesrat und die Bundesregierung beantragten beim Verfassungsgericht, die NPD und mögliche Ersatzparteien für sechs Jahre von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Dieser Zeitraum ist gesetzlich festgelegt.

Wie die Parteienfinanzierung funktioniert

Parteien haben die Möglichkeit, gemäß dem Parteiengesetz finanzielle Unterstützung vom Staat für ihre Tätigkeit zu erhalten. Die Höhe der Unterstützung wird anhand eines festgelegten Schlüssels berechnet, bei dem unter anderem die Anzahl der Wählerstimmen eine Rolle spielt. Um anspruchsberechtigt zu sein, müssen die Parteien Mindestanteile bei den jeweils letzten Landes-, Bundes- und europäischen Wahlen erreichen.

Da es der NPD zuletzt nicht gelungen ist, erhielt sie nach Angaben des Bundestags seit 2021 kein Geld mehr. Im Jahr zuvor waren es etwa 370.600 Euro gewesen – damals wurden ihr 3,02 Prozent der Stimmen bei der Landtagswahl 2016 in Mecklenburg-Vorpommern gutgeschrieben. Zum Vergleich: Im Jahr 2016, als der Partei mehr Wahlerfolge angerechnet wurden, standen ihr über 1,1 Millionen Euro zu. Zur Einordnung: Die höchste Summe erhielt damals die SPD mit fast 51 Millionen Euro.

Aus Sicht der Heimat wird argumentiert, dass die Neuregelung das Prinzip der Chancengleichheit der Parteien, welches als Kern des Demokratieprinzips im Grundgesetz verankert ist, verletzt. Die Partei hält die Änderung für verfassungswidrig und ungültig. Jedoch ist ein Antrag, dies festzustellen, am Verfassungsgericht gescheitert.

Bas: «Staatspolitisch von großer Bedeutung»

Bei der mündlichen Verhandlung im Juli des letzten Jahres kam es zu einem Zwischenfall, da kein Vertreter der Partei erschienen war – laut Gericht ein einmaliges Ereignis. Ein Sprecher der Partei kündigte an, dass auch bei der Verkündung des Urteils niemand anwesend sein werde.

Auf ihrer Internetseite hatte Die Heimat damals erklärt, sie lasse sich nicht «zum Statisten einer Justiz-Simulation machen». Die Verhandlung werde zu einem «Schauprozess verkommen». Da es keine Anwesenheitspflicht gibt, verhandelte das Gericht weiter.

Nach Worten von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) ist das Verfahren «staatspolitisch von großer Bedeutung». Es sei der Bevölkerung noch nie zu erklären gewesen, dass Verfassungsfeinde mit Steuermitteln unterstützt würden. Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang sagte, die Behörde habe zahlreiche Belege dafür vorgelegt, dass die Partei nach wie vor verfassungsfeindlich sei. Steffen Kailitz vom Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung erläuterte, die Partei lehne die gegenwärtige Demokratie grundsätzlich ab, mache aus ihrer Verfassungsfeindlichkeit auch keinen Hehl und vermisse schmerzlich die Volksgemeinschaft.

Auf AfD übertragbar?

Wenn das Verfassungsgericht beschließen würde, dass die Parteienfinanzierung für Die Heimat ausgeschlossen wird, könnte dies als Modell für die AfD dienen. CSU-Chef Markus Söder hat diese Möglichkeit bereits in der aktuellen Debatte über ein mögliches AfD-Verbot erwähnt.

Jedoch müsste das Gericht auch für den Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung feststellen, dass die AfD verfassungsfeindlich ist – die Kriterien sind also größtenteils identisch. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die sogenannte Potenzialität zur Beseitigung oder Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die für ein Verbot erforderlich ist – und die das Gericht bei der NPD 2017 nicht erkannt hatte.

Experten sind der Ansicht, dass im Vergleich zu einem Parteiverbot ein Finanzierungsausschluss das weniger effektive Mittel ist, da die betroffene Partei weiterhin am politischen Wettbewerb, einschließlich Wahlen, teilnehmen dürfte. Im Rahmen des Verfahrens zum Finanzierungsausschluss würde die AfD auch eine Plattform erhalten und sich als Opfer stilisieren können – dies sind Argumente, die Gegner eines Verbotsverfahrens wie Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) anführen.

Parteienrechtlerin Sophie Schönberger sagte dem «Handelsblatt»: «Eine Situation, in der dauerhaft ein nicht verbotener und vergleichsweise erfolgreicher Akteur im politischen Wettbewerb nicht unter denselben Wettbewerbsbedingungen agieren kann wie die anderen Parteien, halte ich unter demokratischen Gesichtspunkten für höchst problematisch.»

Die ehemalige Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, die Voraussetzungen für einen Finanzierungsausschluss seien «nicht weniger anspruchsvoll als die Voraussetzungen für ein Verbot». Der Verfassungs- und Verwaltungsrechtler Michael Brenner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena gab in den Zeitungen der Mediengruppe Bayern zu bedenken, dass ein Verfahren zum Ausschluss der AfD von der staatlichen Finanzierung Jahre dauern könne.

dpa