Seit ihrer Gründung vor zwölf Jahren ist die AfD nach Einschätzung des Verfassungsschutzes kontinuierlich weiter nach rechts gerückt. Inzwischen sei klar: Die Partei ist extremistisch.
Verfassungsschutz stuft AfD als rechtsextremistisch ein

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der Inlandsgeheimdienst teilte mit, der Verdacht, dass die Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet.
«Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar», teilte die Sicherheitsbehörde mit. Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen. «Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern als nicht gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes», heißt es in der Mitteilung des Inlandsgeheimdienstes.
Die Vizepräsidenten der Behörde, Sinan Selen und Silke Willems, erklärten, dass die Äußerungen und Positionen der Partei und führender AfD-Vertreter gegen das Prinzip der Menschenwürde verstoßen. Dies sei entscheidend für die aktuelle Einschätzung.
Drei Landesverbände bereits zuvor gesichert rechtsextremistisch
Die AfD-Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt wurden bereits zuvor von den Landesämtern für Verfassungsschutz als sicher rechtsextremistisch eingestuft.
Nachdem Medien im Februar 2021 über eine vermutete Einstufung der Gesamtpartei als sogenannter Verdachtsfall berichtet hatten, musste der Verfassungsschutz auf Anweisung des Kölner Verwaltungsgerichts noch etwa ein Jahr warten, bis er diese Bewertung öffentlich machen und die Partei entsprechend überwachen konnte. Im Mai 2024 entschied das Oberverwaltungsgericht Münster, dass der Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Der Rechtsstreit dauert noch an.
Einsatz von V-Leuten möglich
Selbst bei einer Beobachtung als Verdachtsfall ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel bereits gestattet. Dazu gehören beispielsweise der Einsatz von sogenannten V-Leuten – Personen mit Zugang zu internen Informationen. Auch Observationen sowie Bild- und Tonaufnahmen sind erlaubt. Jedoch muss bei der Auswahl und Anwendung dieser Mittel der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden.
Die Schwelle für den Einsatz solcher Mittel sinkt bei einem als gesichert extremistisch eingestuften Beobachtungsobjekt. Die Beobachtung durch das BfV hat vordergründig nichts mit einem Parteiverbot zu tun. Ein Parteiverbot kann nur vom Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Die neue Einschätzung des Inlandsnachrichtendienstes könnte jedoch eines der drei Verfassungsorgane ermutigen, einen solchen Antrag zu stellen.
Gutachten wird nicht veröffentlicht
Die Entscheidung basiert auf einem ausführlichen Gutachten des BfV, das ausschließlich für den internen Dienstgebrauch bestimmt ist. Eine Veröffentlichung des internen Arbeitspapiers, das auch Erkenntnisse aus dem vorherigen Bundestagswahlkampf enthält, ist nicht geplant.