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Verfassungsschutz: Gefahr durch Syrien-Rückkehrer

Was bedeutet die Übernahme mehrerer IS-Lager durch syrische Regierungstruppen für Deutschland? Sicherheitsbehörden zeigen sich besorgt nach Berichten über Ausbrecher.

Leere Zellen und zurückgelassene Häftlingskleidung im al-Schaddadi-Gefängnis Anfang der Woche. (Archivfoto)
Foto: Moawia Atrash/dpa

Berichte über IS-Anhänger, die aus Syrien geflohen sind, bereiten deutschen Sicherheitsbehörden Sorge. Laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) waren vor Beginn der Offensive etwa 40 Personen deutscher Staatsangehörigkeit in Gewahrsam kurdischer Kräfte.

Gefängnisse und Lager für IS-Anhänger

In den vergangenen Tagen ist die syrische Übergangsregierung weiter in die bisher kurdisch kontrollierten Gebiete im Nordosten Syriens vorgedrungen. Dort befinden sich auch mehrere Lager und Gefängnisse für IS-Kämpfer und deren Angehörige. Bisher waren die kurdisch geführten Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF) für deren Bewachung und Verwaltung verantwortlich. Im Zuge der Offensive sahen sie sich gezwungen, unter anderem vom al-Hol-Lager abzuziehen.

Die Kontrolle über das al-Schaddadi Gefängnis, das Lager al-Hol und möglicherweise auch ein Gefängnis in al-Rakka sei von Truppen der syrischen Regierung übernommen worden. «Es ist sehr wahrscheinlich, dass es dabei zu Ausbrüchen und unkontrollierten Freilassungen kam», heißt es beim BfV. Ob sich darunter auch Menschen mit Bezug zu Deutschland befanden und wer womöglich später von den Regierungstruppen wieder in Haft genommen wurde, ist noch nicht bekannt. Die Lage in Syrien sei aktuell äußerst volatil und dynamisch, heißt es in Sicherheitskreisen.

Kein Interesse an Rückholung deutscher IS-Terroristen

Ein Sprecher des Auswärtigen Amts hatte am Mittwoch, auf die deutschen IS-Kämpfer in Syrien angesprochen, betont: «Eine Rückholung der dort inhaftierten Männer ist nach derzeitigem Stand nicht geplant.» Grundsätzlich stellten Menschen, die aus Syrien zurückkehren und während ihres Aufenthalts dort an Waffen ausgebildet und islamistisch indoktriniert beziehungsweise durch das Erlebte traumatisiert worden seien, eine hohe Gefahr dar, heißt es vom Verfassungsschutz. Der Inlandsgeheimdienst warnt davor, die Frauen und Jugendlichen die in al-Hol über Jahre festgehalten wurden, zu unterschätzen. Insbesondere Kinder, die unter IS-Herrschaft und später in den Lagern aufgewachsen seien, könnten «höchst traumatisiert und radikalisiert sein».

Einige schlagen ein neues Kapitel auf

Laut Angaben ist das Verhalten der bisherigen Rückkehrer aus den ehemaligen IS-Gebieten in Syrien sehr unterschiedlich. Es reicht von einem Rückzug ins Private bis hin zur Wiederaufnahme von Aktivitäten in der islamistischen Szene. Bislang wurden keine Anschläge in Deutschland von Syrien-Rückkehrern verübt. Im Herbst 2023 wurde jedoch ein Syrien-Rückkehrer verhaftet, der im vergangenen März zu acht Jahren Haft verurteilt wurde. Das Duisburger Schwurgericht befand, dass der 30-Jährige sich bereit erklärt hatte, einen Anschlag auf eine pro-israelische Demonstration zu verüben. Er war 2013 nach Syrien gereist und nach seiner Rückkehr 2017 zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt worden.

dpa