Der niedersächsische Verfassungsschutz stuft die AfD im Land nun als rechtsextremistisch ein. Die Entscheidung ermöglicht eine intensivere Beobachtung und sorgt bundesweit für politische Diskussionen. Was bedeutet die Hochstufung für die Partei – und welche Folgen hat sie für Mitglieder und Mandatsträger?
Verfassungsschutz stuft AfD-Landesverband in Niedersachsen als rechtsextremistisch ein

Der Landesverband der Alternative für Deutschland (AfD) in Niedersachsen wird vom niedersächsischen Verfassungsschutz jetzt offiziell als extremistische Bestrebung eingestuft. Bisher war die Partei im Bundesland lediglich ein Verdachtsfall – doch angesichts zahlreicher Beobachtungen rechtsextremistischer Tendenzen hat die Behörde die Bewertung verschärft. Das berichteten mehrere Medien übereinstimmend am Dienstag.
Höherstufung schafft neue Überwachungsbefugnisse
Innenministerin Daniela Behrens (SPD) erklärte, die AfD Niedersachsen werde nun als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ geführt. Damit wird die Partei eindeutig dem rechtsextremen Spektrum zugeordnet – nicht mehr nur als Verdachtsfall, sondern als gesichert extremistische Bestrebung. Der Verfassungsschutz kann auf dieser Grundlage seine Überwachung intensivieren und auch nachrichtendienstliche Mittel stärker einsetzen.
Behrens betonte, die Bewertung stütze sich auf öffentlich zugängliche Informationen und zeige, dass die AfD in Niedersachsen Positionen vertrete, die die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnten. Sie spreche von der „größten Gefahr für unsere Gesellschaft“, die derzeit vom Rechtsextremismus ausgehe.
Zunehmende Beobachtung in mehreren Bundesländern
Mit der Entscheidung reiht sich Niedersachsen in eine Reihe anderer Bundesländer ein, in denen AfD-Verbände ebenfalls als rechtsextremistisch gelten. Schon zuvor waren die Landesverbände in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen entsprechend eingestuft worden. In Rheinland-Pfalz und im Saarland läuft die Hochstufung rechtlich noch, dort gilt die Partei bislang als Verdachtsfall.
Auf Bundesebene hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD bereits im Mai 2025 als extremistische Bestrebung eingestuft. Die Partei hatte dagegen geklagt, weshalb diese Einstufung derzeit „ruht“, bis ein Gericht entschieden hat.
Hintergrund und Kritik
Die Beobachtung durch Verfassungsschutzämter erfolgt auf Grundlage von Hinweisen auf rechtsextremistische Inhalte, verfassungsfeindliche Äußerungen oder Netzwerke innerhalb der Partei. Kritiker sehen die AfD als wachsende Gefahr für demokratische Strukturen in Deutschland. Befürworter der Einstufung argumentieren, sie ermögliche einen besseren Schutz der Demokratie vor extremistischen Einflüssen.
Die AfD selbst lehnt die Beurteilung als politisch motiviert ab und sieht sich als Opfer eines Angriffs auf ihre legitime politische Betätigung. Vertreter der Partei kündigten an, die Entscheidung rechtlich prüfen zu lassen.
Auswirkungen und Bedeutung
Die Neueinstufung als extremistische Bestrebung hat weitreichende Folgen: Behörden dürfen Informationen über Mitglieder, Aktivitäten und Strukturen sammeln und auswerten. Diese gesteigerte Beobachtung kann auch juristische Konsequenzen haben, etwa bei Einstellungsverfahren im öffentlichen Dienst oder im Zugang zu sensiblen Positionen.
Die Entscheidung in Niedersachsen markiert zudem einen wichtigen Punkt in der sicherheitspolitischen Bewertung der AfD: Erstmals ist damit ein westdeutscher Landesverband auf diese Weise klassifiziert.








