AfD und Verfassungsschutz streiten über Unterscheidung zwischen deutschem Staatsvolk und ethnischer Identität, Islamfeindlichkeit und Grundgesetzverstoß.
Schlagabtausch vor Gericht: AfD vs. Verfassungsschutz

Vor dem Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen setzten Vertreter der AfD und der Anwalt des Verfassungsschutzes ihren Streit fort. Der Verfassungsschutz wirft der Partei vor, sie mache einen Unterschied zwischen einem ethnisch definierten deutschen Volk und einem rechtlich definierten Staatsvolk und habe sie als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.
AfD-Bundesvorstand Peter Boehringer verwies auf die verabschiedeten Programme der Partei. An diesen Inhalten müsse die Partei bei der Frage gemessen werden. Dagegen betonte der Anwalt des Verfassungsschutzes, Wolfgang Roth, dass Parteivertreter immer wieder bei ihren Äußerungen zwischen dem deutschen Staatsvolk und der ethnischen Identität unterscheiden würden. Das sei ausdrücklich eine Abwertung der anderen. «Das sind dann Bürger zweiter Klasse», so Roth. Das Grundgesetz aber unterscheide nicht zwischen Staatsvolk und Volk.
Thomas Jacob, Richter des 5. Senats wies darauf hin, dass damit die offene Wunde klar definiert sei. Die Partei verweise auf das eigene Programm, während der Verfassungsschutz Aussagen von Parteivertretern zitiere. «Die Argumente liegen auf dem Tisch und wir müssen es bewerten», sagte Jacob. Der 5. Senat des OVG soll klären, ob das Urteil aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln Bestand hat. Das Bundesamt mit Sitz in Köln hatte die Partei sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.
Weiterer Punkt: Islamfeindlichkeit der AfD?
Im Zusammenhang mit einem anderen Thema wurde die Haltung der AfD zum Islam diskutiert. Der Verfassungsschutz wirft der Partei vor, pauschale Urteile zu fällen, islamfeindlich zu sein und damit gegen das Grundgesetz zu verstoßen.
Roth zitierte hochrangige Parteivertreter mit Worten wie «Hab acht vor muslimischen Jungs und Männern» oder der Warnung «Flutung Europas mit Muslimen und Messermoslems». Roth beklagte die fehlende Differenzierung, wenn etwa der Islam von AfD-Vertretern «in Gänze» als terroristische Vereinigung bezeichnet werde. Muslime würden immer wieder pauschal verunglimpft.
Nach den ersten beiden Verhandlungstagen im März und der darauf folgenden Pause hat der 5. Senat des OVG am Donnerstag das Tempo etwas erhöht. Der Vorsitzende Richter Gerald Buck unterbrach die Beteiligten mehrmals, wenn bereits bekannte Inhalte wiederholt wurden. Die angekündigten neuen 457 Beweisanträge der AfD-Anwälte waren noch kein Thema. Bis Juni sind noch zwölf Termine vom OVG geplant. Wann es ein Urteil geben wird, ist derzeit laut einer Gerichtssprecherin nicht absehbar.








