Polizisten und Rettungskräfte wollte die Bundesregierung besser vor Angriffen schützen. Daraus wird vorerst nichts. Die Union teilt zwar das Anliegen, hält den Gesetzentwurf aber für unzureichend.
Verhandlungen über Gesetz zum Schutz von Rettern gescheitert

Die Beratungen über ein geplantes Gesetz zum Schutz von Polizisten, Rettungskräften und Ehrenamtlichen sind gescheitert. Das bedeutet, dass vor der Bundestagswahl nicht mehr über den Vorschlag abgestimmt wird. «Anstatt gemeinsam tragfähige Lösungen zu erarbeiten, beharrt die Union stur auf ihrer eigenen Position – eine Blockadehaltung, die auf dem Rücken unserer Einsatzkräfte ausgetragen wird», sagte Johannes Fechner (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. Damit sind nun auch die geplanten Strafverschärfungen vom Tisch, die für Fälle, in denen Täter Polizisten oder Rettungskräfte in einen Hinterhalt locken, um sie dann zu attackieren, hätten gelten sollen.
Im September hatte das Bundeskabinett Maßnahmen zur besseren Sicherung von Einsatzkräften und Ehrenamtlichen eingeleitet. Zu dieser Zeit war die FDP noch an der Regierung beteiligt und der zuständige Bundesjustizminister war Marco Buschmann. Der Gesetzentwurf sieht verschiedene Änderungen im Strafgesetzbuch vor, um Angriffe auf Rettungskräfte, Polizisten oder Ehrenamtliche angemessen zu ahnden. Auch die Bedrohung von politisch Aktiven wie Gemeinderatsmitgliedern oder Mitgliedern des Europäischen Parlaments sollte strafbar sein. Zusätzlich sollte mit dem Gesetzentwurf der Einsatz und die Erprobung von Tasern durch die Bundespolizei rechtlich abgesichert werden.
Union wollte höhere Mindeststrafe
In den Verhandlungen bestand die Union darauf, die Mindeststrafe für tätliche Angriffe auf sechs Monate und für heimtückische Attacken sowie Angriffe mit Waffen und gefährlichen Werkzeugen auf ein Jahr anzuheben. Die Mindeststrafe für tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte beträgt derzeit drei Monate Freiheitsstrafe.
Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings, sagte der dpa, seine Fraktion habe die Angehörigen der Gesundheitsberufe in den Schutzbereich aufnehmen wollen. Denn die zunehmende Gewalt in Krankenhäusern und Arztpraxen sei inakzeptabel. «Die von Rot-Grün vorgeschlagenen Änderungen würden dagegen im Ergebnis zu überhaupt keiner strengeren Bestrafung führen, da sie bereits über andere Normen dem geltenden Recht entsprechen», kritisierte der CDU-Politiker.
Fechner betonte, dass es nicht richtig sei, dass die Union den strafrechtlichen Schutz nur auf das Personal der Gesundheitsberufe ausweiten wolle. Auch Journalisten, Busfahrer, ehrenamtlich Tätige und Kommunalpolitiker sollten einen besseren Schutz erhalten.