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Verkehrsordnung in Striesen für Laubestraße bleibt unverändert erhalten

Die Verkehrsregelung der Laubestraße in Striesen, die gegenläufige Einbahnstraßen umfasst, bleibt bestehen, da die Widersprüche als unbegründet zurückgewiesen wurden. Diese Regelung soll den Kfz-Verkehr auf der Fahrradstraße reduzieren.

Striesen: Beständige Verkehrsregelung auf der Laubestraße schützt Anwohnerinteressen
Depositphotos

Im September 2025 wurden auf der Laubestraße in Striesen gegenläufige Einbahnstraßen eingerichtet, um den Kraftfahrzeugverkehr auf der dortigen Fahrradstraße zu verringern. Gegen diese Maßnahme wurden mehrere Widersprüche eingelegt, die vom zuständigen Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) bearbeitet wurden. Am Montag, dem 7. September 2026, informierte das Landesamt die Stadt Dresden über das Ergebnis: Die Verkehrsregelung der Landeshauptstadt wurde bestätigt, und die Widersprüche wurden als unbegründet zurückgewiesen.

Das LASuV ist der Auffassung, dass die Einführung der gegenläufigen Einbahnstraßenregelung geeignet ist, die Anzahl der Kraftfahrzeuge auf der Fahrradstraße zu reduzieren und deren Nutzung zu verbessern. Durch die Einbahnstraßenregelung besteht keine direkte Verbindung zwischen der Bergmannstraße und der Geisingstraße auf der Laubestraße/Prossener Straße. Dies bedeutet, dass der Kraftfahrzeugverkehr nicht die Möglichkeit hat, die Fahrradstraße vollständig zu durchfahren, was effektiv zur Verringerung der Fahrzeugbelegung im Bereich der Laubestraße beiträgt.

Die Verkehrsregelung bleibt somit bestehen, während die Stadtverwaltung nun die benachbarte Mansfelder Straße auf mögliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung prüft.

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Quellen: dresden, taz

Bildquelle: Depositphotos

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

Ronny Winkler