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Verstoß gegen Russland-Embargo: Unternehmer bleibt in U-Haft

Er soll für die russische Kriegsmaschinerie Bauteile geliefert haben. Nach fast einem Jahr hat sich der Verdacht gegen einen Geschäftsmann aus dem Südwesten erhärtet. Er bleibt vorerst hinter Gittern.

Das Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Foto: Uli Deck/dpa

Ein deutsch-russischer Geschäftsmann, der elektronische Bauteile für Drohnen an Russland geliefert haben soll, bleibt vorerst hinter Gittern. In einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss ordnete der Bundesgerichtshof (BGH) die Fortdauer der Untersuchungshaft an.

Der Unternehmer befindet sich seit dem 9. März 2023 aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Mannheim in Untersuchungshaft. Aufgrund der besonderen Bedeutung des Falls hat die Bundesanwaltschaft das Verfahren kurz darauf übernommen. Ende August stellte sie beim BGH-Ermittlungsrichter einen neuen Haftbefehl gegen den Mann aus. Ihm wird vorgeworfen, mehrfach gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben.

Elektronikbauteile an ein russisches Unternehmen gegeben

Laut Bundesanwaltschaft soll der Geschäftsführer zweier Unternehmen im Saarland in 26 Fällen Elektronikbauteile im Wert von über 700.000 Euro an ein russisches Unternehmen geliefert haben, das militärisches Material und Zubehör produziert. Dazu gehört auch die in der Ukraine eingesetzte Orlan-10-Drohne der russischen Streitkräfte. Die Lieferungen fanden zwischen Januar 2020 und März 2023 statt und unterliegen der Russland-Embargo-Verordnung, so die oberste deutsche Anklagebehörde im August.

Um die Sanktionen zu umgehen, hat der Deutsch-Russe die Waren zuerst aus dem Ausland nach Deutschland importiert und dann über eine Firma in Baden-Württemberg nach Russland gebracht. Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 sind die Bauteile unter anderem auch über Dubai und Litauen nach Russland gelangt.

Insgesamt 54 Embargoverstöße

Laut BGH haben die weiteren Untersuchungen des Zollkriminalamts die bisherigen Vorwürfe bestätigt und teilweise präzisiert. Der Generalbundesanwalt geht nun von insgesamt 54 Verstößen gegen das Embargo aus. Weitere Verstöße, die inzwischen festgestellt wurden, können jedoch nicht im Rahmen dieses Haftbefehls berücksichtigt werden, so der BGH.

Die Ermittlungen, die mit hohem Personalaufwand beschleunigt geführt worden seien, sind laut BGH mittlerweile abgeschlossen. Der Generalbundesanwalt fertige derzeit die Anklageschrift an. «Der weitere Vollzug der Untersuchungshaft steht nach wie vor nicht außer Verhältnis zu der Bedeutung der Sache und der im Fall einer Verurteilung zu erwartenden Strafe», hieß es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss (AZ: AK 2/24 – Beschluss vom 6. Februar 2024).

dpa