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Querdenken-Initiator wegen versuchten Betrugs angeklagt

Michael Ballweg muss sich vor Gericht verantworten, nachdem das Oberlandesgericht Stuttgart einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft stattgegeben hat.

Ballweg gilt als Gründer der sogenannten Querdenken-Bewegung.
Foto: Julian Rettig/dpa

Der «Querdenken»-Initiator Michael Ballweg wird nun vor Gericht wegen versuchten Betrugs in 9450 Fällen angeklagt. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat der Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Nichtzulassung der Anklage durch das Landgericht stattgegeben. Ein Sprecher teilte mit, dass Ballweg des versuchten Betrugs hinreichend verdächtig sei. Der Vorwurf der Geldwäsche wurde endgültig fallen gelassen.

Laut der Staatsanwaltschaft soll der Initiator der «Querdenken»-Bewegung unter anderem durch öffentliche Aufrufe von Tausenden Personen über eine Million Euro für die Organisation eingesammelt haben, jedoch die Spender über die Verwendung der Gelder getäuscht haben. Ballweg hat die Vorwürfe bestritten. Er wurde im letzten April aus der Untersuchungshaft entlassen.

Das Hauptverfahren wegen der Anschuldigungen des versuchten Betrugs in 9450 Fällen und der Geldwäsche in vier Fällen wurde vom Landgericht Stuttgart abgelehnt. Es wurde nicht nachgewiesen, dass der Angeklagte verpflichtet war, die eingeworbenen Gelder getrennt von seinem Privatvermögen zu halten.

«Querdenken 711» sei keine Vereinigung oder juristische Person. Es bestehe zudem kein hinreichender Verdacht einer Täuschung der Unterstützer. In den Aufrufen sei etwa nicht behauptet worden, dass das Geld für ein bestimmtes Projekt eingesetzt werde. Daher sehe die Kammer «keinen für die Eröffnung des Verfahrens hinreichenden Tatverdacht eines Betruges».

Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hatte Erfolg. Voraussetzung für die Eröffnung des Hauptverfahrens sei, dass der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheine, erklärte das Oberlandesgericht. «Dafür bedarf es – anders als für eine Verurteilung – noch keiner Überzeugung des Gerichts von der Schuld.»

Nach diesem Maßstab sei Ballweg nach der Entscheidung des Strafsenats des versuchten Betruges hinreichend verdächtig und die Anklage auch insoweit zuzulassen. «Derzeit noch offene Fragestellungen, die der Klärung in der Beweisaufnahme im Rahmen der nunmehr anstehenden Hauptverhandlung vorbehalten sind, stehen der Annahme eines hinreichenden Tatverdachts nicht entgegen.»

Auch Vorwurf der Steuerhinterziehung

Das Landgericht hatte ursprünglich nur die Anklage bezüglich der Steuerhinterziehung zugelassen. Die Anklage bezieht sich darauf, dass Ballweg im Jahr 2020 ein zu versteuerndes Einkommen von über 700.000 Euro hatte und zusätzlich über eine GmbH mehr als 300.000 Euro erwirtschaftet hat. Das Geld wurde jedoch nicht versteuert, wie das Landgericht erklärt hatte.

Im Zuge der Corona-Pandemie hatte sich die «Querdenken»-Bewegung von Stuttgart aus in zahlreichen deutschen Städten zusammengeschlossen. Die Anhänger und Anhängerinnen äußerten immer wieder öffentlich ihren Widerstand gegen die politischen Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus. Dabei kam es auch zu Übergriffen auf Polizisten und Medienvertreter.

dpa