Ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendiensts soll mit einem Komplizen Staatsgeheimnisse an Russland weitergegeben haben. In Berlin steht er vor Gericht. Aber noch geht es nicht um den Kern der Anklage.
Verteidiger in BND-Prozess erhebt Vorwürfe

Im Prozess gegen einen BND-Mitarbeiter wegen des Verdachts der Russland-Spionage hat die Verteidigung Zweifel an den Ermittlern und am Verfahren geäußert. Zudem werde sein Mandant in «folterähnlicher Einzelhaft» festgehalten, sagte Verteidiger Johannes Eisenberg am Mittwoch vor dem Kammergericht Berlin. Das Gericht und die Bundesanwaltschaft wiesen die Vorwürfe zurück.
Eisenberg vertritt den Mitarbeiter des Bundesnachrichtendiensts Carsten L., der 53 Jahre alt ist und zusammen mit dem Geschäftsmann Arthur E., der 32 Jahre alt ist, angeklagt ist. Sie sollen nach Beginn des Ukraine-Kriegs 2022 geheime Informationen an den russischen Geheimdienst FSB weitergegeben und dafür Hunderttausende Euro Agentenlohn bekommen haben. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen vor, in besonders schwerem Fall Landesverrat begangen zu haben. Die beiden Deutschen befinden sich in Untersuchungshaft.
Weil sie sich in einem über Mitgefangene weitergeleiteten Brief ausgetauscht haben sollen, hatte das Gericht die Haftbedingungen verschärft. Carsten L. sei nun sieben Tage die Woche, 24 Stunden am Tag «allein und isoliert», sagte Eisenberg. Das komme Folter gleich. Der sechste Strafsenat wies dies in einem Beschluss zurück. Die Beschränkungen seien notwendig.
Anwalt spricht von «Aktenverwirrung»
Eisenberg sagte zudem, die Bundesanwaltschaft ermittle ohne Kenntnis der Prozessbeteiligten weiter und halte Informationen zurück. Aktenzeichen seien verfälscht worden. «Wir haben es also mit Fälschern zu tun», sagte Eisenberg. Bundesanwalt Lars Malskies wies dies zurück. Anwalt Eisenberg beklagte darüber hinaus, die Prozessakten seien so verwirrend angeordnet, dass die Arbeit der Verteidiger erschwert werde. Es handele sich um eine «vermutlich absichtsvoll vermurkste Aktenordnung», um eine «Aktenverwirrung».
Ursprünglich handelte es sich an diesem Tag des Prozesses um den heimlich ausgetauschten Brief – den sogenannten Kassiber. Der Angeklagte L. soll darin den Mitangeklagten E. dazu gedrängt haben, seine Aussagen zurückzunehmen. Das Gericht hörte zwei Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt Moabit dazu an, wie der Brief entdeckt und dem Angeklagten zugeschrieben wurde. Die Beweisaufnahme wird am Donnerstag fortgesetzt.








