Der Terroranschlag von Solingen mit drei Toten und zahlreichen Verletzten wird voraussichtlich einen Fall für den Bundesgerichtshof. Der Verurteilte legt Revision ein.
Verurteilter Solingen-Attentäter legt Revision ein
Issa al Hasan, der Attentäter von Solingen, hat Revision eingelegt, nur einen Tag nach seiner Verurteilung zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung, wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf mitteilte.
Die Begründung der Revision muss innerhalb der nächsten Wochen fristgerecht erfolgen. Nach Vorliegen der Revisionsbegründung entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) darüber.
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht verhängte gegen den 27-jährigen Syrer am Vortag die Höchststrafe für den islamistischen Terroranschlag vom 23. August 2024 in Solingen. Es befand den Angeklagten des Mordes an drei Menschen, des Mordversuchs an zehn Menschen und der Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat für schuldig.
Das Gericht stimmte somit dem Antrag der Bundesanwaltschaft und aller Nebenklägeranwälte zu. Die Verteidiger waren nur gegen die Sicherungsverwahrung.
Attentäter gestand den Angriff
Issa al Hasan hatte bereits zum Zeitpunkt des Prozessbeginns zugegeben, den Messerangriff begangen zu haben.
Das Gericht war überzeugt, dass der Angeklagte sich bereits seit 2019 islamistisch radikalisiert hatte. Auf seinem Tiktok-Profil verbreitete er selbst IS-Propaganda. Anhand seiner Internet-Aktivitäten konnte man erkennen, wie er sich zunehmend in die islamistische Ideologie verstrickte. Die radikal-islamistische Haltung des Angeklagten, die der Tat zugrunde lag, besteht nach Ansicht des Senats weiterhin, wie es in der Urteilsbegründung heißt.
Der Anschlag in Solingen war der erste in Deutschland seit dem Angriff auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016, zu dem sich der IS bekannt hatte.