Das Verwaltungsgericht Dresden hat entschieden, dass das geplante Straßenfest zum Christopher-Street-Day eine genehmigungspflichtige Veranstaltung ist und keine genehmigungsfreie Versammlung darstellt.
Verwaltungsgericht Dresden entscheidet über Christopher-Street-Day

Am Donnerstag, dem 28. Mai 2026, hat das Verwaltungsgericht in Dresden entschieden, dass das für den Christopher-Street-Day geplante Straßenfest nicht als genehmigungsfreie Versammlung im Sinne des Sächsischen Versammlungsgesetzes sowie des Grundgesetzes betrachtet werden kann. Mit diesem Urteil wurde der Rechtsauffassung der Landesdirektion Sachsen Rechnung getragen. Das Gericht stellte fest, dass es sich bei der Veranstaltung um eine solche handelt, die einer Anmeldung bedarf und von der Stadtverwaltung unter Berücksichtigung zahlreicher Vorschriften und Gesetze geprüft und genehmigt werden muss. Diese Vorschriften finden bei einer Versammlung nicht oder nur eingeschränkt Anwendung.
Quellen: dresden
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