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EU-Vorteile für Bürger: Reisen, Arbeiten, Telefonieren ohne Grenzen

Die EU ermöglicht Reisen ohne Reisepass, Roaming wie zu Hause und freie Wahl des Arbeitsplatzes innerhalb der EU. Zudem schützt sie Verbraucher und gewährt Krankenversorgung im Ausland.

Wann ist Wahltag? In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, den 9. Juni, statt
Foto: Patrick Pleul/dpa

Das Reisen, Arbeiten oder Telefonieren über Ländergrenzen hinweg ist innerhalb der Europäischen Union möglich, für die in rund zwei Wochen das neue Parlament gewählt wird. Einige Vorteile werden wohl erst so richtig deutlich, wenn sie wieder wegfallen – wie beim Brexit, dem EU-Austritt Großbritanniens im Jahr 2020. Neben den großen politischen und wirtschaftlichen Themen beeinflusst die EU das Leben der Bürgerinnen und Bürger auch unmittelbar in vielen Bereichen. Ein Überblick:

Reisen

Wer möchte innerhalb der 27 EU-Länder reisen, benötigt keinen Reisepass, sondern nur einen gültigen Personalausweis. Ebenso können damit auch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz besucht werden. In der Regel ist es nicht erforderlich, das Ausweisdokument an den Grenzen vorzuzeigen. Das Autofahren über die Binnengrenzen der EU? Kein Problem, da der nationale Führerschein automatisch anerkannt wird.

Telefonieren

Im EU-Ausland zahlt man für die Nutzung seines Handys während des Urlaubs, einer Dienstreise oder eines Auslandssemesters genau so viel wie zu Hause. Das sogenannte Roaming zu Inlandspreisen umfasst Anrufe, Textnachrichten und Datendienste. Dies gilt auch umgekehrt: Wenn eine Mutter aus Deutschland ihre Tochter im Italien-Urlaub anruft, entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Arbeiten

Die „Arbeitnehmerfreizügigkeit“ ermöglicht EU-Staatsangehörigen, ihren Arbeitsplatz innerhalb der EU frei zu wählen, ohne eine Arbeitserlaubnis zu benötigen.

Lernen

Hochschulen in der EU müssen gleiche Chancen sowohl für Einheimische als auch für Interessierte aus dem EU-Ausland bieten, um angenommen zu werden. Die Zulassungsvoraussetzungen variieren zwar je nach Hochschule erheblich, jedoch darf eine andere EU-Staatsangehörigkeit nicht als Ablehnungsgrund dienen. Durch internationale Austauschprogramme wie Erasmus+ können Schüler, Studenten und Auszubildende Erfahrungen im Ausland sammeln.

Wohnen

EU-Bürgerinnen und -Bürger haben die Möglichkeit, sich in jedem EU-Land niederzulassen. Dies gilt nicht nur, wenn sie arbeiten oder studieren möchten, sondern auch, wenn sie sich dort zur Ruhe setzen wollen. Allerdings endete mit dem Brexit am 31. Dezember 2020 die Freizügigkeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Seitdem müssen Visa für einen Wohnsitz, das Studium und die Arbeit im Vereinigten Königreich im Voraus beantragt werden.

Bezahlen

Vor Reiseantritt noch schnell Geld umtauschen und hohe Gebühren bezahlen? Das gehört innerhalb der EU größtenteils der Vergangenheit an. Inzwischen ist es in 20 der 27 Mitgliedsstaaten offiziell möglich, mit dem Euro zu bezahlen.

Einkaufen

Verbraucherinnen und Verbraucher sind durch das EU-weite Gewährleistungsrecht geschützt. Das bedeutet, dass ein defekter Artikel repariert, ersetzt oder zumindest teilweise zurückerstattet werden muss. Käuferinnen und Käufer haben Anspruch auf zwei Jahre Garantie und ein 14-tägiges Rückgaberecht. Dies gilt sowohl für Einkäufe im Geschäft als auch online.

Gesundheit

Im Urlaub krank? Die europäische Krankenversicherungskarte ermöglicht eine dringende Gesundheitsversorgung im EU-Ausland zu denselben Bedingungen und Kosten wie im Heimatland. Versicherte, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, haben automatisch die europäische Version auf der Rückseite ihrer Versicherungskarte.

dpa