Die Union will Asylverfahren außerhalb der EU unbedingt ausprobieren. Der Kanzler ist skeptisch. Das Ergebnis ist nun ein weiter Prüfauftrag.
Vorschläge zu Asylverfahren in Drittstaaten im Dezember

Die Bundesregierung plant, die Durchführbarkeit von Asylverfahren außerhalb der Europäischen Union zu untersuchen und bis Dezember Ergebnisse vorzulegen. Dies erklärte Kanzler Olaf Scholz (SPD) gestern nach langen Beratungen in Berlin gegenüber den Ministerpräsidenten der Länder.
Es sei «fest vereinbart» worden, dass die Bundesregierung dazu inhaltliche Vorschläge mache, erklärte der SPD-Politiker. «Wenn wir das nächste Mal mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zusammenkommen, wird das der Fall sein.» Die nächste reguläre Sitzung ist für den 12. Dezember geplant.
Gleichzeitig dämpfte Scholz die Erwartungen an eine Drittstaaten-Regelung und schätzte, dass die Zahl der Asylbewerber in Deutschland dadurch nur um wenige Tausend gesenkt würde. Die Ministerpräsidenten der Länder hatten Scholz vorher aufgefordert, «konkrete Modelle» für Asylverfahren in sogenannten Drittstaaten oder Transitländern vorzulegen.
Ruanda und Albanien: Zwei Modelle gibt es schon
Die Union hat seit langem darauf gedrängt, dass Migranten entweder auf ihrem Weg nach Europa in Transitländern Asylverfahren durchlaufen oder nach ihrer Ankunft in Deutschland in Drittstaaten außerhalb der EU geschickt werden.
Italien hat mit Albanien ein ähnliches Abkommen für Bootsflüchtlinge im Mittelmeer getroffen. Großbritannien plant, Asylbewerber nach Ruanda zu bringen, wo sie bleiben sollen, falls ihnen ein Schutzstatus gewährt wird.
Scholz sieht beide Modelle skeptisch. Ein Modell wie von Italien vorgesehen komme angesichts der anderen geografischen Lage für Deutschlands so nicht infrage. Das Gleiche gelte für das britische Modell. Bei diesen Ländern gehe es außerdem nur um 3000 beziehungsweise 6000 Betroffene. Mit der Größenordnung, die Deutschland bewältigen müsse, habe das «nur ein bisschen was zu tun».
Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte auf Bitten der Länder zu den rechtlichen und praktischen Voraussetzungen Stellungnahmen von Experten eingeholt, die mit den Ministerpräsidenten diskutiert wurden. Im gemeinsamen Beschlusspapier des Bund-Länder-Gipfels heißt es nun vorsichtig: «Die Bundesregierung wertet nun die im Nachgang eingereichten Stellungnahmen der Sachverständigen aus und wird hieraus Schlussfolgerungen ziehen.»
Rhein: «So schnell wie möglich und so viel wie möglich»
Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Hessens Regierungschef Boris Rhein (CDU), wertete den Beschluss trotzdem als «Meilenstein» auf dem Weg zu einem praktikablen Modell. «Wir werden jetzt nicht bei Gutachten stehenbleiben, das begrüße ich sehr.» Auf die Frage, in welchem Umfang und wann er hier Entlastung erwartet, sagte Rhein: «So schnell wie möglich und so viel wie möglich.»
Die SPD-Länder zeigten sich wie Scholz skeptisch, dass man mit einer solchen Regelung die irreguläre Einwanderung deutlich bremsen kann. «Dass das eine Lösung unserer strukturellen Probleme sein wird, das glaube ich nicht», sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil. Die rot-rot-grünen Regierungen Thüringens und Bremens distanzierten sich in einer Protokollerklärung sogar deutlich.
Die gemeinsame europäische Asylpolitik müsse die Rechtsstaatlichkeit der Verfahren und Humanität sicherstellen, heißt es darin. «Die Verlagerung von Asylverfahren in Transit- und Drittstaaten entspricht diesen Anforderungen nicht.» Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) sprach von einer «Scheinlösung».
Bayern und Sachsen (beide unionsregiert) gingen dagegen die Beschlüsse nicht weit genug. Sie legten einen Fünf-Punkte-Plan vor, der unter anderem die Forderung nach einem «Sofort-Arrest» für ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder enthält, die nicht abgeschoben werden können.
Bezahlkarte: Nicht mehr als 50 Euro Bargeld im Monat
Die Länder einigten sich darauf, die Auszahlung von Bargeld für Asylbewerber auf 50 Euro pro Monat zu begrenzen. Rhein nannte dies ein wichtiges Signal. Die Bezahlkarte soll im Sommer starten, nachdem die Ausschreibung für den Dienstleister abgeschlossen ist. Ende Januar hatten sich 14 von 16 Bundesländern auf ein gemeinsames Vergabeverfahren für die Bezahlkarte geeinigt.
Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen eigene Wege. Bremen und Thüringen schlugen allerdings in einer Protokollerklärung statt monatlich 50 Euro bar einen «Bargeldkorridor von 50 bis 120 Euro» wegen unterschiedlicher regionaler Voraussetzungen vor. Rheinland-Pfalz wandte sich vor diesem Hintergrund gegen «eine starre Festlegung» auf 50 Euro.
Grenzkontrollen stoßen bei Ministerpräsidenten auf Zustimmung
Die Länderchefs begrüßten die im Oktober eingeführten zusätzlichen Kontrollen an der Grenze zu Tschechien, Polen und der Schweiz. In dem gemeinsamen Beschluss mit dem Bund heißt es, die Bundespolizei nutze die Binnengrenzkontrollen schon jetzt dazu, Flüchtlinge, die aus einem anderen EU-Mitgliedstaat einreisten, entsprechend den rechtlichen Möglichkeiten zurückzuweisen. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs seien der Auffassung, dass die EU-Rückführungsrichtlinie bei einer Neufassung so abgefasst werden sollte, dass Zurückweisungen weiter «in einer praktikablen Weise erfolgen können».
Einigkeit bei Abschiebung nach Afghanistan und Syrien
Einigkeit gab es bei der geplanten Abschiebungen von Schwerkriminellen nach Syrien und Afghanistan. Die Länder begrüßten die entsprechende Ankündigung von Scholz als Reaktion auf die tödliche Messerattacke eines Afghanen in Mannheim. «Bei einer konkreten Umsetzung wird ein enges Zusammenwirken zwischen Bund und Ländern erforderlich sein», heißt es im Beschlusspapier. Es bleibt aber weiterhin offen, wie die Bundesregierung die Abschiebungen praktisch hinbekommen will. Im Fall von Afghanistan geht das nur über Verhandlungen mit der Taliban-Regierung oder Vereinbarungen mit den Nachbarländern.
Keine Einigung zur Pflichtversicherung
Der Forderung der Länder nach einer bundesweit geltenden Pflichtversicherung gegen Hochwasser- und andere Elementarschäden gab die Bundesregierung unterdessen nicht nach. «Die aus dem Länderkreis geforderte Pflichtversicherung würde das Wohnen in Deutschland teurer machen, eine große Bürokratie nach sich ziehen und den Staat nicht aus der finanziellen Haftung nehmen», begründete der federführend zuständige Bundesjustizminister, Marco Buschmann (FDP), am Donnerstagabend die ablehnende Haltung der Regierung. Es solle weitere Gespräche geben.
Gemäß den Vorstellungen der Länder sollen die Unternehmen verpflichtet sein, jedem Hauseigentümer, der sich gegen Elementarschäden versichern möchte, einen Vertrag anzubieten. Bislang haben Hausbesitzer in stark hochwassergefährdeten Gebieten oft Schwierigkeiten, eine Versicherung zu finden, die das hohe Risiko abdecken will. Nur etwa die Hälfte der privaten Gebäude in Deutschland ist gegen Elementarschäden versichert.
Scholz sieht Fortschritte: «Wir machen Deutschland schneller»
Fortschritte sah Scholz in der Zusammenarbeit von Bund und Ländern für schnellere Genehmigungsverfahren. Inzwischen seien 80 Prozent der Vorhaben aus dem Deutschlandpakt für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung umgesetzt oder in Umsetzung, sagte er nach dem Treffen. «Wir machen Deutschland schneller».








