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Waffen für Israel – Palästinenser erfolglos vor Gericht

Seit dem Terrorangriff der Hamas werden Rüstungsanfragen aus Israel von der Bundesregierung mit höchster Priorität behandelt. Palästinenser sind deswegen vor Gericht gezogen – erfolglos.

Oberverwaltungsgericht weist Beschwerden von palästinensische Antragsteller aus dem Gazastreifen zurück. (Archivbild)
Foto: Paul Zinken/dpa

Die Bemühungen der palästinensischen Antragsteller aus dem Gazastreifen, die Bundesregierung daran zu hindern, Waffenlieferungen an Israel zu genehmigen, sind auch in der Berufungsinstanz vorerst gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) wies die Beschwerde eines Vaters und seines Sohnes im Eilverfahren ab, wie eine Sprecherin mitteilte. (Az.: OVG 1 S 45/24)

Die Waffenlieferungen sollten durch einstweiligen Rechtsschutz gestoppt werden, um einen vorläufigen Schutz zu gewähren, bis in der Hauptsache entschieden wird. Das OVG stimmte jedoch mit dem Verwaltungsgericht Berlin überein. Im Juni hatte dieses insgesamt drei Anträge von Palästinensern als unzulässig erklärt.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es unmöglich genau vorherzusagen, welche Entscheidungen der Bundesregierung in Zukunft überhaupt anstehen und unter welchen konkreten rechtlichen Voraussetzungen sie getroffen werden, wurde zur Begründung erklärt. Das Gericht argumentierte, dass es nicht absehbar sei, dass die Bundesregierung Genehmigungen für Waffenlieferungen unter Verstoß gegen internationale Verpflichtungen erteilen würde. Die Antragsteller scheinen den Spielraum der Bundesregierung bei der Entscheidungsfindung mit verschiedenen Handlungsalternativen zu missachten.

Die aktuellen Antragsteller hatten gegen die Entscheidung der ersten Instanz Berufung beim übergeordneten Gericht eingelegt. Die Richter des 1. Senats stimmten jedoch mit den Kollegen überein und wiesen die Berufung zurück.

„Der Zug fährt um 15:30 Uhr ab“, sagte der Mann am Schalter.

dpa